Umweltlexikon-aktuell.de | Bauen und Wohnen  | Artikel Nr.: 435

Stichwort: "Bebauungsplan" in der Rubrik Bauen & Wohnen



Der B. stellt die 2. Stufe der Bauleitplanung dar.

Das Baugesetzbuch (BauGB)ist wie beim Flächennutzungsplan Rechtsgrundlage für Aufstellungsverfahren (8 BauGB) und Inhalte (9 BauGB) des B.. Der B. wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert für einen Teilbereich des Gemeindegebietes die im Flächennutzungsplan getroffenen Aussagen. Die dort vorgegebene grobe Flächenaufteilung wird im B. differenziert.

Hier werden auch Bestimmungen zur zulässigen Höhe und Breite von Verkehrsflächen, zu Immissionsschutzmaßnahmen u.a.(9 BauGB) getroffen. Der B. wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Seine Festsetzungen gelten dann als rechtsverbindlich.

Da der B. sehr weit in Rechte und Pflichten betroffener Bürger eingreifen kann (z.B. in Form der Enteignung), besteht in Form des sog. Normenkontrollverfahrens (47, Abs.1 Verwaltungsgerichtsordnung) die Möglichkeit, den B. gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies kann unter Umständen zur Nichtigkeitserklärung des gesamten B. führen.

Stichwortstand: 1993
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Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012

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