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Umweltlexikon-aktuell.de | Bauen und Wohnen  | Stichwort: Dampfsperre

Dampfsperre

Die D. ist z.B. eine Aluminium- oder Kunststoffolie.

Auf der Innenseite von Außenwänden oder Dächern angebracht, verhindert sie, daß feuchte Raumluft in diese Bauteile eindringt und sich dort in kälteren Schichten als Wasser niederschlägt (kondensiert). Kondensiert die Feuchtigkeit in Wärmedämmstoffen, so reduziert sich dadurch deren Wärmedämmvermögen (k-Wert) erheblich.
Dampfbremsen (Kunststoff-, Bitumenbahnen oder imprägniertes Papier etc.) verhindern das Eindringen der Feuchtigkeit in Bauteile nicht vollständig, verringern es aber.

D. sind nötig bei leichten, hauptsächlich aus feuchtigkeitsempfindlichen Wärmedämmstoffen bestehenden Bauteilen, deren Konstruktionen so aufgebaut sind, daß es zu Tauwasserbildung im Bereich des Dämmstoffes kommen kann, wie z.B. bei innenliegender Wärmedämmung. Bei mehrschaligen Konstruktionen (Außenwand) mit außenliegender Dämmung werden D. im allgemeinen nicht benötigt bzw. sind Dampfbremsen ausreichend. Einschalige Wände brauchen keins von beiden.

Aus baubiologischer Sicht sollten Konstruktionen so gewählt werden, daß auf D. und Dampfbremsen verzichtet werden kann. Im Sanierungsfall kann unter Umständen ein Einbau zwingend notwendig werden, um eine Schadenfreiheit des Gebäudes zu garantieren (Bauschadensanierung). Bei dem Einbau von D. und Dampfbremsen muß sehr genau beachtet werden, daß diese, vor allem an den Anschlüssen, sorgfältigst ohne Unterbrechungen, Leckstellen und Risse ausgeführt werden.

Die physikalische Kenngröße von D. und Dampfbremse ist der Diffusionswiderstand, der Widerstand, den der Baustoff dem Wasserdampf in der Luft entgegensetzt, durch ihn hindurchzugehen.




Stand: 5. Februar 2003
Erstellt: 9. Mai 2001