Chemie und Prozesse
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Artikel Nr.: 3584
Die Stoffregistrierung unter REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).REACh betrifft Stoffe, Stoffe in Zubereitungen, Zwischenprodukte und Stoffe in Erzeugnissen. P. sind Kunststoffe, die aus vielen gleichartigen Grundmolekülen (Monomeren) bestehen und die synthetisch durch P.-Reaktionen gebildet werden (Polymerisation, Polyaddition, Polykondensation). Polymere sind unter REACh nicht registrierungspflichtig im Gegensatz zu den Monomeren, aus denen Polymere hergestellt werden.
Stoff
Ein Stoff ist nach REACh Art. 3, Nr. 1 ein Chemisches Element und seine
Zubereitungen
Zubereitungen sind nach REACh Art. 3, Nr. 2 Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.
Hersteller und Importeure müssen ab dem 01.06.2008 jeden Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen, der in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt wird, bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registrieren. Es werden also nur Einzelstoffe, aber keine Zubereitungen unter REACh registriert, sobald aber ein Stoff Bestandteil einer Zubereitung ist, muss er registriert werden.
Zwischenprodukt
Ein Zwischenprodukt nach REACh Art. 3, Nr. 15 ist ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend Synthese" genannt).
a) Nicht-isoliertes Zwischenprodukt
Zwischenprodukt, das während der Synthese nicht vorsätzlich aus dem Gerät, in dem die Synthese stattfindet, entfernt wird (außer für Stichprobenzwecke). Derartiges Gerät umfasst Reaktionsbehälter und die dazugehörige Ausrüstung sowie jegliches Gerät, das der Stoff/die Stoffe in einem kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Prozess durchläuft/durchlaufen, sowie Rohrleitungen zum Verbringen von einem Behälter in einen anderen für den nächsten Reaktionsschritt; nicht dazu gehören Tanks oder andere Behälter, in denen der Stoff/die Stoffe nach der Herstellung gelagert wird/werden;
b) Standortinternes isoliertes Zwischenprodukt:
Zwischenprodukt, das die Kriterien eines nicht-isolierten Zwischenprodukts nicht erfüllt, dessen Herstellung und die Synthese eines anderen Stoffes/anderer Stoffe aus ihm am selben, von einer oder mehreren Rechtspersonen betriebenen Standort durchgeführt wird;
c) Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt:
Zwischenprodukt, das die Kriterien eines nicht-isolierten Zwischenprodukts nicht erfüllt und das an andere Standorte geliefert oder zwischen diesen transportiert wird.
Für Zwischenprodukte gelten erleichterte Registrierungsanforderungen (verringerte Datenanforderungen). Nicht-isolierte Zwischenprodukte sind sogar von REACh ausgenommen.
Monomer
Ein Monomer ist nach REACh Art. 3, Nr. 6 ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen.
M. sind niedermolekulare, gleichartige Moleküle, die durch Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation miteinander zu Polymeren reagieren können. Monomere oder andere Stoffe, die in monomeren Einheiten in gebundener Form vorhanden sind, müssen registriert werden, wenn das Polymer zu mindestens 2 Massenprozent aus einem solchen Stoff besteht und die Gesamtmenge 1Tonne oder mehr pro Jahr beträgt.
Polymer
Ein Polymer ist nach REACh Art. 3, Nr. 5 Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind. Ein Polymer enthält Folgendes:
a) eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit bzw. einem sonstigen Reaktanten eine kovalente Bindung eingegangen sind;
b) weniger als eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht. Im Rahmen dieser Definition ist unter einer "Monomereinheit" die gebundene Form eines Monomers in einem Polymer zu verstehen.
Erzeugnis
Ein Erzeugnis wird nach REACh Art. 3, Nr. 3 als Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt, definiert.
Für die Registrierung von Stoffen in Erzeugnissen gelten besondere Regelungen. REACh reglementiert aus Erzeugnissen unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzte Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien. Stoffe, die absichtlich aus Erzeugnissen in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr und pro Produzent oder Importeur freigesetzt werden, sind registrierungspflichtig. Ist hingegen keine Freisetzung beabsichtigt, ist lediglich eine vom Hersteller bzw. Importeur erforderliche Meldung an die Agentur zu machen, falls ein Stoff als besonders gefährlich eingestuft ist und eine Belastung von Mensch und Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt bei der Verwendung bis hin zur siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, AbwässerreinigungEntsorgung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und der Stoff in Mengen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis und insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr in Verkehr verursacht Umweltauswirkungen, die v.a. durch die Transportaktivitäten und durch den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur entstehen. Verkehr gebracht wird. Anschließend entscheidet die Chemikalienagentur, ob eine Registrierung des Stoffes notwendig ist. Die Agentur kann jederzeit die Registrierung eines in Erzeugnissen enthaltenen Stoffes verlangen, wenn sie die Freisetzung dieses Stoffes als Risiko für die menschliche Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit oder für die Umwelt erachtet.
Quellen:
REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).REACH-siehe Rechtsverordnung.Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006; http://eur-lex.Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).reach/rip/