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Chemie und Prozesse
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Artikel Nr.: 3583
Stichwort: "vPvB-Stoff" in der Rubrik Chemie & Prozesse
vPvB-Stoffe sind sehr persistente, sehr bioakkumulierbare Stoffe.
Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für hohe P. bedeutet, daß ein Stoff in der Umwelt schwer abbaubar ist. Persistenz und hohe B. ist die Anreicherung von Stoffen im Organismus nach der Aufnahme aus der belebten oder unbelebten Umgebung. Bioakkumulation, dann wird er gemäß REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).REACH als vPvB-Stoff identifiziert:
Sehr persistent- Man unterscheidet die physikalische und die biologische Halbwertszeit und die aus beiden abgeleitete effektive Halbwertszeit.Halbwertszeit in Meerwasser od. SüßWasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.wasser oder
- Flussmündungen >60 Tage oder
- Halbwertszeit in Meeressediment oder SüßWasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.wasser- oder
- Flussmündungssediment >180Tage oder
- Halbwertszeit im Boden ist ein Teil der belebten obersten Erdkruste. Boden >180 Tage
Sehr bioakkumulierbar
- Biokonzentrationsfaktor >5000
Quellen:REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.dehttp://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007
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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012
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