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Umweltlexikon-aktuell.de | Energie  | Stichwort: Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren erzeugten Strom aus Solaranlagen, Biomasseanlagen, Geothermie oder Windkraft ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Zum 1. August 2004 ist das novellierte Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft getreten. Die Netzbetreiber sind danach verpflichtet, den in ihrem Netzgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist.

Die Einspeisevergütung aus dem EEG:
1. Deponiegas, Grubengas und Klärgas Netto-Vergütung
Weitere Zuschläge/Bonusregelungen je nach Anlagenart u. Betriebsweise sind möglich (§7 Absatz 2). Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 1,5 Prozent.

2. Wasserkraft Netto-Vergütung
3. Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen (Biomasse)
Weitere Zuschläge/Bonusregelungen je nach Anlagenart u. Betriebsweise sind möglich (§8 Absatz 2). Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 1,5 Prozent.

4. Geothermie (Erdwärme)
1*) Ab einer gemessenen bzw. installierten elektrischen Leistung von 500 kW, 5.000 kW oder 20.000 kW wird die eingespeiste Strommenge leistungsanteilig nach den jeweiligen Vergütungssätzen vergütet. Weitere Informationen zur Vergütungsregelung vgl. EEG vom 21. Juli 2004, BGBl. I Nr. 40, 2004, S. 1918 ff. entnehmen.

5. Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) ohne Leistungsbeschränkung
Die Vergütungssätze gelten kumulativ bei Überschreitung der Leistungszonen. Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 5 Prozent. Bei Freiflächenanlagen verringert sich die Einspeisevergütung ab dem 01.01.2006 um 6,5 Prozent.

6. Windkraft (Windenergieanlagen) Onshore
Bei Inbetriebnahme der Einspeiseanlage im Folgejahr verringert sich die Einspeisevergütung um 2,0 Prozent. Die Vergütungssätze sind nur auszugsweise dargestellt.

Die Einspeisevergütung entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraft) und die Nutzung regenerativer Energiequellen. Gegenüber den noch vor 15 Jahren üblichen Einspeisevergütungen von 4 bis 8 Pf/kWh sind die seit 1991 im Stromeinspeisegesetz festgelegten Einspeisevergütungen ein erheblicher Fortschritt: Das Einspeisegesetz verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen, Strom aus Wind- und Sonnenenergie (Solarzelle) zu 90 Prozent ihrer durchschnittlichen Stromverkaufserlöse zu vergüten.




Stand: 5. Juni 2006
Erstellt: 10. Mai 2001