Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren erzeugten Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.Strom aus Solaranlagen, Biomasseanlagen, G. ist die unterhalb der festen Oberfläche der Erde gespeicherte Wärmeenergie. Man nennt sie daher auch Erdwärme. G. ist eine Energieform, die höchsten Umweltansprüchen gerecht wird. Geothermie oder Windkraft ins öffentliche Stromnetz einspeisen.Zum 1. August 2004 ist das novellierte Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (siehe Erneuerbare Energien Gesetz
oder Elektroenzephalogramm.EEG) in Kraft getreten. Die Netzbetreiber sind danach verpflichtet, den in ihrem Netzgebiet erzeugten Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Einspeisevergütung aus dem siehe Erneuerbare Energien Gesetz
oder Elektroenzephalogramm.EEG:
1. Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D.. Deponiegas, Grubengas und Klärgas Netto-Vergütung
- bis 500 kW 7,55 ct/kWh
- über 500 kW max. 5.000 kW 1*) 6,55 ct/kWh
- Grubengas > 5.000 kW 6,55 ct/kWh
2. Wasserkraft gehört zu den regenerativen Energiequellen. Genutzt wird die kinetische und potentielle Energie des Wassers an Flüssen, Schleusen, Gezeitenkraftwerken und Staudämmen (Talsperren). Wasserkraft Netto-Vergütung
- bis 500 kW 9,67 ct/kWh
- über 500 kW 5.000 kW 1*) 6,65 ct/kWh
- bis 150 kW Leistung 11,33 ct/kWh
- bis 500 kW Leistung1*) 9,75 ct/kWh
- bis 5.000 kW Leistung 1*) 8,77 ct/kWh
- ab 5.000 kW 20.000 kW Leistung1*) 8,27 ct/kWh
4. G. ist die unterhalb der festen Oberfläche der Erde gespeicherte Wärmeenergie. Man nennt sie daher auch Erdwärme. G. ist eine Energieform, die höchsten Umweltansprüchen gerecht wird. Geothermie (Erdwärme)
- bis 5.000 kW Leistung 15,00 ct/kWh
- bis 10.000 kW Leistung 14,00 ct/kWh
- bis 20.000 kW Leistung 8,95 ct/kWh
- ab 20.000 kW Leistung 1*) 7,16 ct/kWh
oder Elektroenzephalogramm.EEG vom 21. Juli 2004, BGBl. I Nr. 40, 2004, S. 1918 ff. entnehmen.
5. Solare Strahlungsenergie (siehe Photovoltaik-Anlage und Solarzelle.Photovoltaik) ohne Leistungsbeschränkung
- Aufstellort bis 30 kW bis 100 kW über 100 kW
- Dachflächen 54,53 ct/kWh 51,87 ct/kWh 51,30 ct/kWh
- Fassadenflächen 59,53 ct/kWh 56,87 ct/kWh 56,30 ct/kWh
- Freiflächen 43,42 ct/kWh 43,42 ct/kWh 43,42 ct/kWh
6. Windkraft (Windenergieanlagen) Onshore
- für die Dauer von min. 5 Jahren 8,53 ct/kWh
- danach abhängig vom Anlagentyp, Standort, Referenzanlage und Referenzertrag 5,39 ct/kWh
Die Einspeisevergütung entscheidet maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur dezentralen Energieversorgung (Blockheizkraft) und die Nutzung regenerativer Energiequellen. Gegenüber den noch vor 15 Jahren üblichen Einspeisevergütungen von 4 bis 8 Pf/kWh sind die seit 1991 im Stromeinspeisegesetz festgelegten Einspeisevergütungen ein erheblicher Fortschritt: Das Einspeisegesetz verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen, Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.Strom aus Wind- und siehe Solarenergie.Sonnenenergie (Solarzelle) zu 90 Prozent ihrer durchschnittlichen Stromverkaufserlöse zu vergüten.
- @Umweltlexikon?
- Physikalisch: Bewegte elektrische Ladungen (Elektrizität) werden als elektrischer S. bezeichnet.Strom
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 5. Juni 2006
Erstellt: 10. Mai 2001
Erstellt: 10. Mai 2001
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