Kennzeichnungspflicht
Eine Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher das Erkennen bestimmter Materialien und kann so den Kauf umweltfreundlicherer Produkte fördern.Besonders wichtig ist eine Kennzeichnung der In Europa werden K. mehrheitlich auf Erdölbasis (Naphtha, Erdöl) hergestellt, während in den USA hauptsächlich Erdgas als Rohstoff eingesetzt wird. Kunststoffe im Hausmüll und in AutorecyclingAltautos ( Autorecycling, P. (Polyvinylchlorid)ist ein Kunststoff mit einem breiten Einsatzspektrum und wird v.a. für die Herstellung von Verpackungen und Spielwaren und im Baubereich verwendet.PVC, Polyethylen (Kurzzeichen: PE, früher auch Polyäthylen, manchmal als Polyethen bezeichnet) ist ein thermoplastischer Kunststoff mit wachsartiger Oberfläche, der zu der Gruppe der Polyolefine gehört und durch Polymerisation des Monomers Ethen [CH2 = CH2] hergestellt wird. Polyethylen, Der Massen-Kunststoff P. (Kennzeichnung: PS) wird durch Polymerisation aus Styrol (Vinylbenzol) hergestellt.Polystyrol, Polyurethane), da sie für eine sortenreine Trennung der In Europa werden K. mehrheitlich auf Erdölbasis (Naphtha, Erdöl) hergestellt, während in den USA hauptsächlich Erdgas als Rohstoff eingesetzt wird. Kunststoffe notwendige Voraussetzung ist.
Die Material-K. für Verpackungsmaterialien zur Verbraucherinformation wird schon lange gefordert. Erstmalig sollte sie in der Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:Verpackungsverordnung festgeschrieben werden. In der endgültigen Fassung wurde eine Pflicht zur Kennzeichnung schließlich doch nicht verankert.
Lebensmittel: EG-Europäische Regelungen zur Kennzeichnung von landwirtschaftlichen und verarbeiteten Produkten und des ökologischen Landbaus von 1991.
siehe: EU-Bio-KennzeichnungsverordnungBio-Kennzeichnungsverordnung, Für die L. existiert keine einheitliche Rechts- oder Normensammlung.Lebensmittelkennzeichnung
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 19. Februar 2003
Erstellt: 18. Mai 2001
Erstellt: 18. Mai 2001
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