Lebensmittelzusatzstoffe
Sammelbezeichnung für weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gründen (Farbstoffe) zugesetzt werden.Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) eingeführt. Für Lebenmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, d.h. nur die gesetzlich zugelassenen und damit in der Positivliste aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden; wer andere als die zugelassenen siehe Stichwort Lebensmittelzusatzstoffe.Zusatzstoffe einsetzt macht sich strafbar. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe werden einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung, den sogenannten Ein Großteil der Lebensmittelzusatzstoffe muß mit der genauen Substanzbezeichnung oder wahlweise ihrer EG-Nummer (E.) auf der Packung angegeben werden. E-Nummern, zugeordnet.
Nur ein Teil der Lebensmittelzusatzstoffe unterliegt der Eine Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher das Erkennen bestimmter Materialien und kann so den Kauf umweltfreundlicherer Produkte fördern. Kennzeichnungspflicht, bei lose verkauften Lebensmitteln dürfen viele siehe Stichwort Lebensmittelzusatzstoffe.Zusatzstoffe meist ohne Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland werden alle Grundregeln für den Einsatz von Zusatzstoffen im LMBG definiert. Einzelheiten, wie die Anwendungsbereiche, die Zulassung mittels Positivliste und die Kennzeichnung von "offenen" Lebensmitteln sind in der Zusatzstoff-Zulassungs-siehe Rechtsverordnung.Verordnung (ZZulV) geregelt.
Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung regelt darüberhinaus chemische Reinheitsanforderungen. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von anorganischen Verbindungen, wie z.B. Schwermetallen enthalten. Soweit für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe keine abweichenden Reinheitsanforderungen werden, dürfen maximal 3 mg A. ist ein weitverbreitetes Halbmetall, das sich weltweit in fast allen Umweltmedien nachweisen lässt. Belastungen der Umwelt sind v.a. auf die Verarbeitung von arsenhaltigen Erzen und Metallen zurück zuführen.Arsen, 10 mg Blei wird zur Herstellung von Akkumulatoren, Batterien, Kabelummantelungen, Rohren, Legierungen und Farben eingesetzt. Blei ist chemisches Element der IV. Hauptgruppe, Symbol Pb (lat.: plumbum) und zeigt an frischen Schnittstellen bläulich glänzendes, weiches (mit dem Fingernagel ritzbares) Schwermetall. Blei, 25 mg Chemisches Element, Symbol Zn, Ordnungszahl 30, Schmelzpunkt 419,5 Grad C, Siedepunkt 907 Grad C, Dichte 7,13 g/cm3. Schwermetall, das für Mensch, Tier und Pflanze essentiell ist.Zink und 50 mg Chemisches Element, Symbol Zn, Ordnungszahl 30, Schmelzpunkt 419,5 Grad C, Siedepunkt 907 Grad C, Dichte 7,13 g/cm3. Schwermetall, das für Mensch, Tier und Pflanze essentiell ist.Zink- und Kupfergehalt nicht überschritten werden.
Damit ein Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, muss er folgende Kriterien erfüllen:
a) Es muss der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht werden,
b) Es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelzusatzstoff technologisch notwendig ist.
Bei dieser Betrachtung ist der Nutzen eines Lebensmittelzusatzstoff gegenüber dem potenziellen Risiko abzuwägen. Wegen einigen Unsicherheiten in Bezug auf die Übertragung von Ergebnissen von Tierversuchen auf den Menschen und der ausbleibenden Beurteilung von Wirkungen, die durch das Zusammenspiel mehrerer Umweltfaktoren auf einen Organismus ausgehen. Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen mit Lebensmittelzusatzstoffen können keine endgültigen Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusaztstoff getroffen werden.
Voraussetzung für die Zulassung einer Substanz als Lebensmittelzusatzstoff ist die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Nachweis für die technologische Notwendigkeit. Die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird über die experiementelle Ermittlung (Versuche an Mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, z.B. Bakterien, Blaualgen sowie ein großer Teil der Algen und Pilze. Mikroorganismen und Tieren) des ADI-Wertes vorgenommen. In Deutschland beauftragt das Bundesministerium für Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit entsprechende toxikologische Untersuchungen. Das Codex-Alimentarius-Komitee prüft die toxikologischen Ergebnisse und die Bewertung und ermittelt mit Hilfe von geschätzten Verzehrsmengen die zu erwartende Belastung für den Menschen. Eine absolute Unbedenklichkeit kann für den Menschen nicht garantiert werden, da das Acceptable Daily Intake, ein im Lebensmittelbereich gebräuchlicher Wert, der die maximal duldbare tägliche Aufnahmemenge für Fremdstoffe in Lebensmitteln (z.B. DDT, Lebensmittelzusatzstoffe) angibt.ADI-Wert-System Risiken insbesondere für empfindliche Personen (Alte, Kranke, Kinder), nicht ausschließen kann (vgl. Kapitel Lehre von den schädlichen Wirkungen chemischer Substanzen auf lebende Organismen.Toxikologie der Lebensmittel). Die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes schließt aber bestimmte gesundheitliche Wirkungen nicht aus.
Beispiel "Gesundheitliche Unbedenklichkeit": Seit vielen Jahren ist bekannt und erwiesen, dass bestimmte synthetische Sammelbezeichnung für lösliche Färbemittel, die den unlöslichen Farbpigmenten (Pigmente) gegenüberstehen. Farbstoffe und einige Unter dem Begriff K. (E200-E283) werden alle Zusatzstoffe zusammengefaßt, die Mikroorganismen in oder auf Lebensmitteln abtöten oder in der Vermehrung hemmen.Konservierungsstoffe, aber auch einige andere siehe Stichwort Lebensmittelzusatzstoffe.Zusatzstoffe bei bestimmten Personen allergische Reaktionen verursachen können. Auch S. ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das beim Einleiten in Wasser schweflige Säure bildet. In der Natur befindet sich S. in vulkanischen Gasen und im Erdgas. 98 Prozent des industriell erzeugten S. dient zur Schwefelsäureherstellung.Schwefeldioxid und seine Verbindungen, die als Unter dem Begriff K. (E200-E283) werden alle Zusatzstoffe zusammengefaßt, die Mikroorganismen in oder auf Lebensmitteln abtöten oder in der Vermehrung hemmen.Konservierungsstoffe z.B. für Trockenfrüchte und Wein eingesetzt werden, können Asthma, Kopfschmerzen und eine Reizung des Magen-Darm-Traktes verursachen. Diesen Erkenntnissen wurde nicht durch Streichung der entsprechenden L. aus der Positivliste Rechnung getragen, sondern es wurde lediglich der Anwendungsbereich für einige Sammelbezeichnung für lösliche Färbemittel, die den unlöslichen Farbpigmenten (Pigmente) gegenüberstehen. Farbstoffe eingeschränkt.
So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B. der Konservierungsstoff Propionsäure) die als gesundheitlich unbedenklich galten im Zuge eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wieder vom Markt genommen und verboten wurden. Bedenklich sind bei den Farbstoffen die synthetischen Klasse von Farbstoffen und organischen Pigmenten, die als farbgebende Gruppe eine oder mehrere Azogruppen enthalten. Azofarbstoffe wie Tartarzin (E 102). Geringe Mengen, die in einigen Lebensmitteln enthalten sind, reichen aus, um bei empfindlichen Personen siehe Nahrungsmittelallergie, Allergie.Nesselsucht (Allergie) oder Asthma auszulösen.
Auch bei der Frage der technologischen Notwendigkeit von Zusatzstoffen existieren verschiedene Auffasungen darüber, was "technologisch notwendig" bedeutet. Größtes Manko ist, dass eine einmal festgestellte technologischen Notwendigkeit bei der Zulassung später nicht mehr überprüft wird. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist hier dringender handlungsbedarf gegeben. Schließlich könnten heute eine Reihe von Lebensmittelzusatzstoffen von der Zulassung ausgeschlossen werden und andere im erheblichen Maße eingeschränkt werden.
Beispiel "Technologische Notwendigkeit": Viele konservierte Nahrungsmittel werden auch in nicht konservierter Form (z.B. Feinkostsalate) hergestellt. So wird z.B. ein konservierter Fleischsalat mit einer Haltbarkeit von drei Wochen, das gleiche Produkt ohne Unter dem Begriff K. (E200-E283) werden alle Zusatzstoffe zusammengefaßt, die Mikroorganismen in oder auf Lebensmitteln abtöten oder in der Vermehrung hemmen.Konservierungsstoffe mit einer Haltbarkeit von 10 - 14 Tagen angeboten. Hier ist die technologische Notwendigkeit von Konservierungsstoffen unseres Erachtens nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber gefordert, den S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet. Stand der Technik bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln neu zu bewerten und bestimmte Anwendungen von Zusatzstoffenerneut zu überprüfen.
Von vielen Lebensmittelherstellern wird dem entgegen gehalten, dass ein Teil der Verbraucher länger haltbare Produkte wünscht. In der Regel ist es aber der Lebensmittelhandel, der lange Haltbarkeitsfristen fordert und damit die Produktrückläufer gering hält.
Durch die EU-weite Der Begriff H. bezieht sich v.a. auf die Angleichung von Systemunterschieden, die aufgrund von Geschichte, Politik und Rechtsentwicklungen zwischen Regionen und Staaten in Europa bestehen. Harmonisierung der Zusatzstoff-Regelungen hat sich die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe stark erweitert, v.a. die von Verbraucherschützern und Umweltmedizinern als gesundheitlich problematisch angesehen werden.
Während bei verpackten Lebensmitteln mit wenigen Ausnahmen alle Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen sind, entfällt dies weitgehend beim Verkauf von losen, unverpackten Lebensmitteln.
Die wichtigsten Lebensmitzusatzsoffgruppen sind A. sind organische Verbindungen, die eine unerwünschte Oxidation (Prozeß bei dem Sauerstoff gebunden wird) hemmen oder verhindern. Antioxidantien (E 300 E 312), Emulgatoren und Unsystematisch zusammenfassender Begriff für eine Vielzahl von Stoffen unterschiedlicher Zusammensetzung und Wirkungsweise. Als S. für Lebensmittel (Lebenszusatzstoffe), Kosmetika und Pharmazeutika gelten oft Konservierungsstoffe, die meist als Antioxidantien wirken.Stabilisatoren, Sammelbezeichnung für lösliche Färbemittel, die den unlöslichen Farbpigmenten (Pigmente) gegenüberstehen. Farbstoffe (E 100 E 175), Geschmacksverstärker, Unter dem Begriff K. (E200-E283) werden alle Zusatzstoffe zusammengefaßt, die Mikroorganismen in oder auf Lebensmitteln abtöten oder in der Vermehrung hemmen.Konservierungsstoffe (E 200 E 283) sowie Süßungsmittel.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Weiterführende Informationen:
Stand: 17. November 2005
Erstellt: 21. Mai 2001
Erstellt: 21. Mai 2001
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