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Quelle vieler Umweltbelastungen sind die Produktionsverfahren. Neben der Belastung durch
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien aus Produktionsverfahren sind die Berufstätigen heute - z.B. im Büro - auch Schadstoffen ausgesetzt, die aus den verwendeten
Baustoffen (z.B.
Die "Allround-Chemikalie" F. ist ein wasserlösliches, sehr reaktionsfreudiges, säuerlich-stechend riechendes Gas. Es gehört zur Gruppe der Aldehyde und kommt meist in 35 %iger wäßriger Lösung als Formalin in den Handel.Formaldehyd aus
S. werden durch Verpressen von Holzspänen unter Zugabe von Bindemitteln hergestellt. Spanplatten) oder der zunehmenden Computerisierung (
C. (bzw. allgemein Mikroelektronik) sind in Sachen Umwelt Helfer und Sünder zugleich. Computer,
Bildschirm) erwachsen. Die Schädlichkeit eines Stoffes wird oft zuerst am
Arbeitsplatz erkannt, weil dort die Menschen viel höheren Konzentrationen ausgesetzt sind (z.B.
V. ist ein farbloses, narkotisch wirkendes Gas, das mit Luft explosive Gemische bildet. Vinylchlorid,
A. ist ein natürliches Erdgestein und wird seit mindestens 2.000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Asbestprodukte dienten in Gebäuden und Geräten als Brand- und Isolierschutz.Asbest,
Blei wird zur Herstellung von Akkumulatoren, Batterien, Kabelummantelungen, Rohren, Legierungen und Farben eingesetzt. Blei ist chemisches Element der IV. Hauptgruppe, Symbol Pb (lat.: plumbum) und zeigt an frischen Schnittstellen bläulich glänzendes, weiches (mit dem Fingernagel ritzbares) Schwermetall. Blei,
Beim Einsatz von M., künstlichen Mineralfaser wie Steinwolle und Glaswolle, werden ähnlich gesundheitsgefährdende Wirkungen wie bei Asbest vermutet.Mineralwolle).
Arbeiter sind die erste Risikogruppe gegenüber Stoffen, die später auch zu Umweltproblemen führen können. Zunehmend findet eine Chemisierung, d.h. die Verwendung von immer mehr
Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.Chemikalien im Produktionsprozeß, an fast allen gewerblichen Arbeitsplätzen statt. Jährlich kommen rd. 400 neue reine Arbeitsstoffe in den Handel. 10.000-50.000 chemische Verbindungen sind als krebserregend (
Krebs) einzustufen. Regelmäßig Kontakt hat der Mensch mit ca. 500-1.000 dieser Stoffe, mit der Hälfte von diesen im Berufsleben.
Unter A. versteht man alle Maßnahmen zum Schutz vor und Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, die bei der Arbeit (Arbeitsplatz) und durch Arbeit entstehen, einschließlich Planung, Konstruktion, Herstellung, Import, Ausstellung, Inverkehrbringen, Betrieb und Verwendung von Produkten, die bestimmten A.-Anforderungen genügen müssen. Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind in Deutschland durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Ein zweigleisiges System soll gegen Gesundheitsschäden und vor Unfällen schützen. Grundlage ist einerseits die Gewerbeordnung, die durch zahlreiche Verordnungen und Gesetze ergänzt wurde, und andererseits die Reichsversicherungsordnung, auf deren Grundlage die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der
Innerhalb der Sozialversicherung nehmen die B. die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung wahr. Berufsgenossenschaften basieren.
1980 wurde dieses System durch den Erlaß der Störfallverordnung erweitert und durch die 2. Novellierung der
Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe. Arbeitsstoffverordnung verbessert. Für den
Unter A. versteht man alle Maßnahmen zum Schutz vor und Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, die bei der Arbeit (Arbeitsplatz) und durch Arbeit entstehen, einschließlich Planung, Konstruktion, Herstellung, Import, Ausstellung, Inverkehrbringen, Betrieb und Verwendung von Produkten, die bestimmten A.-Anforderungen genügen müssen. Arbeitsschutz und die Unfallverhütung wichtige Regelwerke und Verordnungen in diesem gesetzlichen System sind: die Arbeitsstättenverordnung, die
Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe. Arbeitsstoffverordnung, die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (
Ein MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)ist nach der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.MAK-Werte), die Technischen Richtkonzentrationen (
TRK-Werte), die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (
BAT-Werte), das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (
(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Chemikaliengesetz), die Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitssicherheitsgesetz (1976), die Störfallverordnung und die
Bezeichnung für Erkrankungen, die als Folge einer beruflichen Tätigkeit entstehen und häufiger als bei der Allgemeinbevölkerung auftreten. Berufskrankheiten-
siehe Rechtsverordnung.Verordnung (1976).
Bezeichnung für Erkrankungen, die als Folge einer beruflichen Tätigkeit entstehen und häufiger als bei der Allgemeinbevölkerung auftreten. Berufskrankheiten,
BerufskrebsLit.: KATALYSE u.a.: Chemie am Arbeitsplatz, Reinbek 1987