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Stichwort: "Arbeitsplatz" in der Rubrik Gesundheit



Quelle vieler Umweltbelastungen sind die Produktionsverfahren.

Neben der Belastung durch Chemikalien aus Produktionsverfahren sind die Berufstätigen heute - z.B. im Büro - auch Schadstoffen ausgesetzt, die aus den verwendeten Baustoffen (z.B. Formaldehyd aus Spanplatten) oder der zunehmenden Computerisierung (Computer, Bildschirm) erwachsen. Die Schädlichkeit eines Stoffes wird oft zuerst am Arbeitsplatz erkannt, weil dort die Menschen viel höheren Konzentrationen ausgesetzt sind (z.B. Vinylchlorid, Asbest, Blei, Mineralwolle).

Arbeiter sind die erste Risikogruppe gegenüber Stoffen, die später auch zu Umweltproblemen führen können. Zunehmend findet eine Chemisierung, d.h. die Verwendung von immer mehr Chemikalien im Produktionsprozeß, an fast allen gewerblichen Arbeitsplätzen statt. Jährlich kommen rd. 400 neue reine Arbeitsstoffe in den Handel. 10.000-50.000 chemische Verbindungen sind als krebserregend (Krebs) einzustufen. Regelmäßig Kontakt hat der Mensch mit ca. 500-1.000 dieser Stoffe, mit der Hälfte von diesen im Berufsleben.

Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind in Deutschland durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Ein zweigleisiges System soll gegen Gesundheitsschäden und vor Unfällen schützen. Grundlage ist einerseits die Gewerbeordnung, die durch zahlreiche Verordnungen und Gesetze ergänzt wurde, und andererseits die Reichsversicherungsordnung, auf deren Grundlage die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften basieren.

1980 wurde dieses System durch den Erlaß der Störfallverordnung erweitert und durch die 2. Novellierung der Arbeitsstoffverordnung verbessert. Für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung wichtige Regelwerke und Verordnungen in diesem gesetzlichen System sind: die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstoffverordnung, die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte), die Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte), die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), die Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitssicherheitsgesetz (1976), die Störfallverordnung und die Berufskrankheiten-Verordnung (1976).
Berufskrankheiten, Berufskrebs

Lit.: KATALYSE u.a.: Chemie am Arbeitsplatz, Reinbek 1987

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Stand: 4. Maerz 2003
Erstellt: 8. Mai 2001


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