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Das Bewußtsein über die Risiken des konventionellen Landbaus hat zur Entwicklung des I. geführt. Im Pflanzenschutzgesetz wird der I. als eine Kombination von Verfahren definiert, bei denen unter Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer
siehe Pflanzenschutzmittel.Pflanzenbehandlungsmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Die bewußte Ausnutzung der natürlichen Begrenzungsfaktoren gegenüber Schadorganismen steht im Vordergrund. Chemische
P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen. Pflanzenschutzmittel werden nur nach Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwelle (Anzahl von Schaderregern, die Verluste am Ernteertrag und -erlös erzeugt, die gleich hoch sind wie die Kosten einer wirksamen Schädlingsbekämpfung) eingesetzt, wobei nützlingsschonenden Präparaten der Vorzug gegeben werden soll.
Eine konsequente Einführung des I. als Weiterentwicklung des konventionellen Landbaus würde eine wesentliche Verbesserung der ökologischen Situation bedeuten. Leider ist der I. bisher mehr ein Ziel als Realität. Modelle bestehen für einzelne Kulturen; in der Praxis bewährt sich der I. allein im Apfel- und Hopfenanbau, da zur Durchführung des I. eine Vielzahl von Voraussetzungen notwendig sind, die teilweise noch nicht erfüllt wurden:
- Kontrolle der Schädlings- und Nützlingsentwicklung,
- Kenntnisse der Lebensweisen von Schädlingen und Nützlingen,
- Wahl der optimalen Standorte und Optimierung der Kulturbedingungen,
- Anbau resistenter Sorten,
- intensive Beratung und genaue Kenntnis der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln,
- Beachtung von Warndiensten,
- Verzicht auf Mittel mit Breitenwirkung,
- Verzicht auf "Routinespritzungen",
- Kenntnisse der Schadensschwellen.
Die propagierten selektiv wirkenden
Pestizide sind bioaktive Substanzen, die ubiquitär in der Umwelt verteilt sind. Der Begriff Pestizide steht auch häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel.Pestizide und das notwendige dichte Berater- und Warndienstnetz existieren zur Zeit nicht.
Der I. wird zunehmend in Gesetzestexten berücksichtigt, wie z.B. im neuen
(PflSchG) Zweck des P. ist, Pflanzen, insb. Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Schäden durch den Bisam und Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insb. für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können. Pflanzenschutzgesetz oder im Entwurf zum
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz, und wird von Agrarpolitikern und behördlichen Beratungsstellen propagiert.
Von dieser Seite wird der I. als die einzige Möglichkeit gesehen, einen gleichermaßen umweltfreundlichen wie wirtschaftlichen Landbau zu betreiben. Da bisher keine anerkannten Richtlinien und Kontrollen für den I. existieren, gibt es große Unterschiede über das Verständnis von diesem Verfahren und der Einschätzung über den bereits erreichten Grad der Umsetzung in die Landwirtschaft.
@Umweltlexikon?- Schädlingsbekämpfung, chemische Schädlingsbekämpfung, (PflSchG) Zweck des P. ist, Pflanzen, insb. Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Schäden durch den Bisam und Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insb. für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können. Pflanzenschutzgesetz