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Mobilitaet und Verkehr
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Artikel Nr.: 446
Stichwort: "Benzinbleigesetz" in der Rubrik Mobilität & Verkehr
Das B. beschränkt den Bleigehalt von Benzin in der BRD seit 1.1.1976 auf 0,15 g/Liter, was heute nur noch den verbleiten Superkraftstoff betrifft.Denn mit dem Gesetz zur Änderung des B. vom 18.12.1987 wurde das Inverkehrbringen bleihaltigen Normalbenzins auf der Grundlage einer entsprechenden Änderung der EG-Benzinbleirichtlinie (85/210/EWG), ab 1.2.1988 verboten.
Mit dem
Blei wird zur Herstellung von Akkumulatoren, Batterien, Kabelummantelungen, Rohren, Legierungen und Farben eingesetzt. Blei ist chemisches Element der IV. Hauptgruppe, Symbol Pb (lat.: plumbum) und zeigt an frischen Schnittstellen bläulich glänzendes, weiches (mit dem Fingernagel ritzbares) Schwermetall. Blei ging auch der Anteil der ansonsten zur Vermeidung von Bleirückständen zugesetzten, krebserzeugenden
Stoffe, die Produkten in (kleinen) Mengen zugesetzt werden, um deren Eigenschaften zu verändern.Additive Dibromethan und Dichlorethan im
Benzinzurück. Nach wie vor stellt
B. ist der chemische Grundbaustein der Stoffklasse der Aromaten. B. ist eine stark giftige, farblose, brennbare Flüssigkeit, in Wasser wenig löslich, erst unter extremen Bedingungen zersetzbar; B.-Luft-Gemisch explosiv. Gewinnung hauptsächlich aus Erdölraffination, weniger aus Steinkohle und Kokereigas. Benzol allerdings immer ein großes Geunsdheits- und Umweltproblem dar.
Die Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites
Benzin sind in der
Benzinqualitätsverordnung festgelegt.
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Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012
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