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Mobilitaet und Verkehr
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Artikel Nr.: 2152
Stichwort: "Lkw" in der Rubrik Mobilität & Verkehr
Abkürzung für In den letzten Jahren gerieten L. als Verursacher von Luftverschmutzung, Lärm (Straßenverkehrslärm) sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle) zunehmend in die öffentliche Diskussion.Lastkraftwagen, siehe auch Stichwort Güterverkehr.LKW im Sinne des § 30 StVO (Sonntagsfahrverbot) sind
siehe Auto, Lastkraftwagen, Verkehr
Kfz, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung fremden, d. h. nicht nur der Funktion des Fahrzeugs dienenden Transportgutes bestimmt und geeignet sind. Sattelzumaschinen ohne Sattelauflieger unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot, mit Auflieger allerdings schon.
Bezieht sich die Definition auf die diverse Vekehrszeichen (z.B. Zeichen 253) dann sind nämlich alle
siehe Auto, Lastkraftwagen, Verkehr
Kfz über 3,5 t LKW.
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Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 21. Mai 2001
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