Artenschutz
Aufgrund des zunehmenden Artensterbens kommt dem A. wachsende Bedeutung zu.Das Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz stellt in 20 bestimmte Arten unter einen besonderen Schutz, wenn dies wegen ihrer Seltenheit oder der Bedrohung ihres Bestandes erforderlich ist. Die Schutzvorschriften gelten allerdings nicht bei ordnungsgemäßer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung (Bundes- und Landesnaturschutzgesetze enthalten durchweg Formulierungen, die die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung gegenüber dem Naturschutz privilegieren. Landwirtschaftsklausel).
Weitere wichtige Instrumente des A. in Deutschland sind neben der Bundesartenschutzverordnung die Roten Listen, die u.a. der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefährdung einzelner Arten dienen. Mit den Roten Listen setzt der A. Prioritäten, läuft aber auch Gefahr, einer vereinzelnden oder ästhetisierenden Betrachtungsweise zu verfallen. Internationale A.-Bemühungen (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen, Internationale Konferenz über den Handel mit gefährdeten Spezien CITES) richten sich auf Beschränkungen bzw.
Verbote von Handel, Ein- und Ausfuhr, Besitz, Züchtung und Haltung von wildlebenden Tieren und Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus. Auch der Der World Wide Fund For Nature (WWF) ist eine der größten unabhängigen Naturschutzorganisationen der Welt. Der WWF Deutschland wurde 1963 gegründetWWF als größte private Naturschutzorganisation der Welt zählt den A. zu seinen wesentlichen Zielen: In seiner A.-Zentrale TRAFFIC werden Daten über den Handel mit den betreffenden Tier- und Pflanzenarten bzw. Erzeugnissen daraus gesammelt und analysiert.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 18. August 2004
Erstellt: 8. Mai 2001
Erstellt: 8. Mai 2001
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