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Natur- und Artenschutz
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Artikel Nr.: 441
Stichwort: "Belastungsgebiete" in der Rubrik Natur- & Artenschutz
Den Landesregierungen ist nach Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1). Bundesimmissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, bestimmte Gebiete zu B. zu erklären, in denen durch Luftverunreinigungen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.In B. sind insbesondere aufzustellen:
siehe Immission
Immissionskataster mit fortlaufender Feststellung von Art und Umfang bestimmter Luftverunreinigungen sowie
Darstellung sämtlicher Emissionen aus Kraftwerken, Verkehr, Industrie, Gewerbe und Haushaltungen für bestimmte Gebiete, vorläufig für Ballungsräume. Emissionskataster mit Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen und deren
Die in Luft, Wasser oder Boden verdünnten Emissionen werden als A. bezeichnet. Ausbreitung.
Ergibt die Auswertung des Emissions- und Immissionskatasters in B., daß schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, sollen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. B. bieten also zunächst nur Grundlagen für weitergehende Maßnahmen (Meßprinzip). Auch außerhalb der B. sind schädliche Umwelteinwirkungen durchaus gegeben. Die Abgrenzung der B. wird i.d.R. am Grad der erreichten
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte der TA
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen. Luft vorgenommen und bietet daher kein Maß für die tatsächliche räumliche Verteilung der Schädigungen.
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Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012
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