Nationalpark
N. sind großräumige, mindestens 1.000 ha umfassende Naturlandschaften von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit, in einem möglichst natürlichen, vom Menschen unberührten Zustand.N. unterliegen strengen Schutzbestimmungen, um den vorhandenen vielfältigen Tier- und Pflanzenartbestand zu erhalten und ihn vor menschlichen Eingriffen zu schützen (nach § 14 Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz). Die Mehrzahl der deutschen N. sind sogenannte Ziel-Nationalparke, in denen die Kriterien der ungestörten Naturentwicklung nur zum Teil erfüllt werden. Häufig werden die Schutzziele in Gebieten nicht erreicht, in denen traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweisen der ansässigen Bevölkerung und touristische Aktivitäten zugelassen sind.
In Deutschland gibt es derzeit 15 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 913.431 ha. Ungefähr 80 % dieser Fläche sind Watt- und Wasserflächen.
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- Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Weiterführende Informationen:
Stand: 14. Juli 2004
Erstellt: 21. Mai 2001
Erstellt: 21. Mai 2001
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