Umweltlexikon-aktuell.de
|
Natur- und Artenschutz
|

Artikel Nr.: 2325
Stichwort: "Naturpark" in der Rubrik Natur- & Artenschutz
Naturparks sind großräumige Schutzgebiete, die dem Erhalt von Kulturlandschaften dienen und als Erholungsgebiete von der Bevölkerung genutzt werden können.Der Schutz erfolgt durch die Ausweisung der überwiegenden Fläche als Landschaftsschutzgebiet oder
N. sind, gemäß 13 des Bundesnaturschutzgesetzes, naturnahe Gebiete, bestimmt zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensräumen. Naturschutzgebiet (§ 16
Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz). Wie andere Schutzgebiete, sollen Naturparks vor zerstörenden Eingriffen bewahrt werden. Dieses Schutzziel verträgt sich jedoch häufig nicht mit der gleichzeitigen Nutzung als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete, nach deren Erfordernissen Naturparks geplant und erschlossen werden, so werden z.B. Wanderwege, Parkplätze oder Campingplätze angelegt. Die daraus resultierende Nutzung führt zu starken Belastungen dieser Landschaften.
In Deutschland gibt es derzeit 95 Naturparke (Stand: 2006), die etwa 24 Prozent d.h. rund 8,4 Millionen Hektar umfassen.
@Umweltlexikon?- Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz, N. sind großräumige, mindestens 1.000 ha umfassende Naturlandschaften von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit, in einem möglichst natürlichem, vom Menschen unberührten Zustand.Nationalpark, Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz
2646 Aufrufe
Stand: 27. Februar 2012
Erstellt: 21. Mai 2001
Weiterführende Informationen:
Weitere Meldungen zum Thema "Naturpark":