Umweltlexikon-aktuell.de | Natur- und Artenschutz  | Artikel Nr.: 2325

Stichwort: "Naturpark" in der Rubrik Natur- & Artenschutz



Naturparks sind großräumige Schutzgebiete, die dem Erhalt von Kulturlandschaften dienen und als Erholungsgebiete von der Bevölkerung genutzt werden können.

Der Schutz erfolgt durch die Ausweisung der überwiegenden Fläche als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet (§ 16 Bundesnaturschutzgesetz). Wie andere Schutzgebiete, sollen Naturparks vor zerstörenden Eingriffen bewahrt werden. Dieses Schutzziel verträgt sich jedoch häufig nicht mit der gleichzeitigen Nutzung als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete, nach deren Erfordernissen Naturparks geplant und erschlossen werden, so werden z.B. Wanderwege, Parkplätze oder Campingplätze angelegt. Die daraus resultierende Nutzung führt zu starken Belastungen dieser Landschaften.

In Deutschland gibt es derzeit 95 Naturparke (Stand: 2006), die etwa 24 Prozent d.h. rund 8,4 Millionen Hektar umfassen.

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  • Naturschutz, Nationalpark, Bundesnaturschutzgesetz
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Stand: 27. Februar 2012
Erstellt: 21. Mai 2001

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