Pflanzenschutzsachkunde
Im Pflanzenschutzgesetz sind in 10 die persönlichen Anforderungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geregelt.Wer P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen. Pflanzenschutzmittel anwendet, muß die dafür erforderliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Dadurch soll die Gewähr gegeben sein, daß durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren schädlichen Auswirkungen, insb. auf den Naturhaushalt, auftreten.
Allerdings ist auch die Gefährdung der Anwender so hoch, daß bei längerfristigem unsachgemäßem Umgang (z.B. Arbeiten ohne Schutzkleidung) mit den Mitteln erhebliche gesundheitliche Schädigungen der betreffenden Personen auftreten; v.a. in Entwicklungsländer verkaufte P. sind bioaktive Substanzen, die ubiquitär in der Umwelt verteilt sind. Der Begriff P. steht auch häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel.Pestizide enthalten oft völlig unzureichende Gefährdungs- und Anwendungshinweise für die zu einem großen Teil analphabetischen Bauern (Der P. hat eine lange Tradition in Deutschland. 1919 lieferte die Fa. Bayer ihr erstes Pestizid nach Brasilien. Pestizidexport).
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 18. Februar 2003
Erstellt: 17. Mai 2001
Erstellt: 17. Mai 2001
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