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Natur- und Artenschutz
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Artikel Nr.: 254
Stichwort: "Urwald" in der Rubrik Natur- & Artenschutz
U. sind definitionsgemäß bislang vom Menschen unberührte oder nicht veränderte, wildwachsende Waldgebiete. Sie zeichnen sich durch eine stabile Struktur, einen ausgeglichenen
Nährstoffkreislauf und optimal angepaßte Pflanzenmischung aus. Gleichaltrige, verjüngte Reinbestände können sich nach Waldbränden u.a. Naturkatastrophen bilden. Die größten zusammenhängenden U.-Flächen finden sich heute in tropischen und subtropischen Gebieten, werden derzeit aber durch intensiven Raubbau ausgeholzt und in Ödland verwandelt (
Der Regenwald ist der immergrüne Wald der inneren Tropen mit ganzjährig heißem, feuchtem Klima. Die tropischen R. sind die artenreichste Lebensgemeinschaft auf der Erde. Regenwald).
Aber auch außerhalb der Tropen wird U. vernichtet. In Ländern wie Kanada und Finnland werden riesige natürliche U. für die kommerzielle Holznutzung gefällt, ohne daß eine nachhaltige
F. ist die planmäßige Bewirtschaftung von Wäldern zur Holzgewinnung. Forstwirtschaft betrieben wird.
Mehr als 25% der Primärproduktion an Pflanzenmasse wird allein von (sub)tropischen Regenwäldern und regengrünen Monsunwäldern geliefert, außeredem ein wesentlicher Anteil an
Chemisches Element der VI. Hauptgruppe, Symbol O, Ordnungszahl 8, Siedepunkt 182,97 °C, Schmelzpunkt 218,79 °C, bei Normalbedingungen farb- und geruchloses Gas, tritt normalerweise als S.-Molekül auf, kann aber auch kurzzeitig atomar oder als Ozon auftreten. Es ist das häufigste Element auf der Erde (Erdrinde 46,5 Gew-%, Gewässer 89 Gew-%, Luft 23 Gew-%). Sauerstoff.
In Deutschland gibt es so gut wie keine echten U. mehr. Nach dem Bundeswaldgesetz von 1975 sollen aber landschaftstypische Naturwälder zur Sicherung von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten oder wiederhergestellt werden (Bayerischer Wald).
Eine forstwirtschaftliche Nutzung dieser Wälder ist nicht, eine Begehung nur über schmale, vorgeschriebene Wege erlaubt. Bei Gefährdung benachbarter Wirtschaftswälder durch Schädlinge u.ä. sind aber Forstschutzmaßnahmen (Anwendung von Pestiziden, Holzeinschlag u.ä.) erlaubt.
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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