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Umweltlexikon-aktuell.de | Radioaktivitaet  | Artikel Nr.: 1477

Stichwort: "Genetische Strahlenschäden" in der Rubrik Radioaktivität



Unter genetische Strahlenschäden versteht man alle Wirkungen ionisierender Strahlung auf Keimzellen (Samen- und Eizellen), die zu Veränderungen des Erbgutes führen (Keimdrüsendosis).

Solche Mutationen können entstehen, wenn ionisierende Strahlung auf die DNS des Zellkerns trifft (Strahlenschäden). Für genetische Strahlenschäden gibt es keinen Schwellenwert, jede noch so kleine Strahlendosis kann zu Mutationen führen. Die Wahrscheinlichkeit einer positiven Mutation ist bei hochentwickelten Organismen neben der Wahrscheinlichkeit negativer Folgen so gering, daß sie vernachlässigt werden kann.

Folgen sind: Totgeburten (nicht lebensfähige Mutationen), Erbkrankheiten (z.B. erblich bedingte Leukämie) und angeborene oder sich später zeigende Anomalien. Um die Gefahr der strahlenbedingten Mutationen abzuschätzen, vergleicht man sie mit der natürlichen Mutationsrate. Die Verdopplungsdosis gibt an, bei welcher Strahlendosis sich die Zahl der Mutationen gegenüber der natürlichen Mutationsrate verdoppelt. Die Ermittlung der Verdopplungsdosis ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und wurde in den letzten Jahren stets nach unten korrigiert, sie liegt nach heutigem Wissen bei 100-1.000 mSv (Sievert) bei kontinuierlicher Bestrahlung.

In Kerala (Indien), wo aufgrund terrestrischer Strahlung Strahlenbelastungen von 15-30 mSv pro Jahr auftreten, findet man Mongolismus (Trisomie 21) und andere geistige Behinderungen aufgrund von Genschädigungen bis um das Vierfache erhöht. Die Verdopplungsdosis für Trisomie 21 beträgt nur etwa 20 mSv.

In der BRD wird die durchschnittliche genetisch signifikante Strahlenbelastung auf jährlich 1,6 mSv pro Person geschätzt, das sind innerhalb von 30 Jahren zeugungsfähiger Zeit 50 mSv. Dadurch werden in der ersten Generation auf 1 Mio lebendgeborene etwa 20 bis 1.200 schwerwiegende genetische Defekte erwartet.

Durch genetische Strahlenschäden kann das genetische Material der Menschheit unwiederbringlich verändert werden, wobei sich unter Umständen ein gehäuftes Auftreten von Defekten erst nach Generationen bemerkbar macht. Genetische Strahlenschäden stellen für den Fortbestand der Menschheit eine Zeitbombe von weitgehend unbekannter Sprengkraft dar.

Bedingt durch den damaligen Super-GAU von Tschernobyl traten insb. in der UdSSR und der Nordtürkei schwere genetische Strahlenschäden an Neugeborenen auf. Selbst in der relativ gering belasteten BRD kam es zu erhöhten Mißbildungsraten bei Kälbern (Bayern) und zu einer Zunahme von Trisomie 21 (nicht unumstritten).

Strahlenschäden, somatische Strahlenschäden, Strahlenbelastung, Strahlenschutzverordnung

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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012

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