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Umweltlexikon-aktuell.de | Radioaktivit�t  | Stichwort: Strahlendosis

Strahlendosis

Die S. gibt im Zusammenhang mit Radioaktivität bzw. ionisierender Strahlung die Strahlungsmenge an, die von einem bestrahlten Körper aufgenommen wurde.
Man unterscheidet: Ionendosis, Energiedosis und Äquivalentdosis. Für den Menschen ist insb. die Äquivalentdosis und die daraus abgeleitete Kollektivdosis in Zusammenhang mit Strahlenbelastung und Strahlenschäden von Bedeutung. Die S., die vom menschlichen Körper insgesamt aufgenommen wird, heißt Ganzkörperdosis, bei einzelnen Organen spricht man von Organdosis und speziell im Fall von Eierstöcken oder Hoden von Keimdrüsendosis. Die nach den jüngsten Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP 1991) entscheidende Größe für Strahlenschutz und Strahlenschäden ist die effektive Dosis. Die effektive Dosis berechnet sich als Summe aller Organdosen, wobei diese nach Strahlungsempfindlichkeit der betreffenden Organe mit Wichtungsfaktoren multipliziert werden. Als besonders strahlungsempfindliche Organe gelten nach ICRP 1991 die Keimdrüsen (Wichtungsfaktor 0,20), rotes Knochenmark, Lunge, Magen und Darm (jeweils Wichtungsfaktor 0,12). Bei einer gleichförmigen Exposition des ganzen Körpers ist die effektive Dosis gleich der Ganzkörperdosis. Auf der einen Seite ist die effektive Dosis ein Konzept, das es relativ einfach macht, von der Exposition einzelner Organe auf das Gesamtrisiko für den Menschen zu schließen. Auf der anderen Seite weisen Kritiker darauf hin, daß aus diesem Konzept abgeleitete Grenzwerte z.T. höhere Organbelastungen zulassen als das frühere Konzept der Organdosen.
Maximal zulässige S. (Ganzkörper-, Organ- und effektive Dosen) durch z.B. den Betrieb von Kernkraftwerken sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt.




Stand: 26. Juni 2001
Erstellt: 6. Mai 2001