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Umweltlexikon-aktuell.de | Radioaktivit�t  | Stichwort: Strahlenschutz

Strahlenschutz

Der S. regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (Kollektivdosis).

Grundlage des S. ist die S.-Verordnung (StrlSchV), in der auch die Grenzwerte für Dosen (Strahlendosis), Aktivitäten und Kontaminationen festgelegt sind. Ein für den S. sehr wichtiger Grundsatz ist §28 der StrSchV. Er besagt, dass jeder, der mit ionisierender Strahlung umgeht, verpflichtet ist, jede unnötige Strahlenexposition von Personen, Sachgütern und Umwelt zu vermeiden bzw. nach dem Stand von Wissenschaft und Technik so gering wie möglich zu halten.

Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung umgehen, sind zum Tragen von Dosimetern verpflichtet. Oft ist es sinnvoll, zusätzlich Dosisleistungsmeßgeräte (Geigerzähler) einzusetzen. Sie geben direkte Auskunft über die Intensität eines Strahlenfeldes und können somit frühzeitig vor einer zu großen Strahlenexposition warnen.
Für den S. gelten die drei A’s: Großer Abstand von der Strahlenquelle, gute Abschirmung und geringe Aufenthaltsdauer.

Weiterführende Informationen:


Stand: 14. Januar 2002
Erstellt: 6. Mai 2001