Umweltlexikon-aktuell.de | Umweltrecht  | Artikel Nr.: 2547

Stichwort: "EU Ministerrat" in der Rubrik Umweltrecht



Der M. ist das wichtigste gesetzgebende Organ der Europäischen Union und erfüllt im Rechtsetzungsprozess der EU gemäß Artikel 145-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.

    1. Entscheidung der von der Kommission vorbereiteten Rechtsakte.
    2. Übertragung von Durchführungskompetenzen an die EU-Kommission.

Als M. treten die fünfzehn Regierungschefs der Mitgliedstaaten zweimal im Jahr auf Einladung der jeweiligen EU-Präsidentschaft zusammen (EU-Gipfel).

Hier werden strategische Linien der Gemeinschaftspolitik und Vertragsänderungen vorgezeichnet. Als M. (oder nur Rat) beschließen die zwölf Ressortminister je nach Vertragslage turnusgemäß entweder einstimmig oder mit "qualifizierter Mehrheit" (etwa 2/3 der Stimmen, wobei sich das Stimmengewicht nach der Größe des Mitgliedstaates richtet).

Für Entscheidungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes ist der Rat der fünfzehn Umweltminister der EU (Umweltrat) zuständig.

Die Entscheidungskompetenz des M. gibt der EU noch immer das Gepräge einer intergouvernementalen Regierungskonferenz.
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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012

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