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Umweltrecht
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Artikel Nr.: 1286
Stichwort: "Europäisches Umweltrecht" in der Rubrik Umweltrecht
Das sog. supranationale (d.h. dem nationalen Recht vorgehende) Umweltrecht umfaßt neben den einschlägigen EG-Vertragsnormen das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht im Sinne des Art. 189 EWGV bzw. Art. 161 EAGV. Hierunter versteht man zum einem die in allen EG-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnungen der jeweils zuständigen
E. sind EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Europäische Investitionsbank. EG-Organe (Rat oder
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.EG-Kommission), weitaus häufiger jedoch die
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, deren Ziele nur für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und innerhalb vorgegebener, in der Staatenpraxis jedoch häufig nicht eingehaltener Fristen in nationales Recht umzusetzen sind.
Dabei ist die Art und Weise der Umsetzung (z.B. in Gestalt von Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften) den Einzelstaaten anheimgestellt.
Zahlreiche Gebiete des Umweltrechts sind europarechtlich präformiert und weitgehend durchnormiert (z.B. Wasserrecht, Luftreinhalterecht, Chemikalienrecht (
(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Chemikaliengesetz),
Gentechnikrecht (
Gentechnikgesetz), Recht der Industrieabfälle, Abfallrecht (
Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen. Abfallgesetz) u.a.m.). Hier muß neben dem nationalen Recht das EG-Recht mit herangezogen werden.
Gegen Deutschland, das sich als
Deutschland wähnt sich häufig innerhalb Europas einer V.-Rolle im Umweltschutz. Nimmt man die Pro-Kopf-Umweltausgaben zum Maßstab, so steht Deutschland nach der Wiedervereinigung hinter Österreich und vor den Niederlanden an zweiter Stelle.Vorreiter im europäischen
Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz darstellt, sind derzeit noch 24 Verfahren wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Umsetzung europäischen Rahmenrechts anhängig, in einem 25. Fall kam es bereits zur Verurteilung.
Lit.: L.Gündling,B.Weber (Hrsg.): Dicke Luft in Europa, Heidelberg 1988; B.Krems-Hemesath: Bundesdeutsches Umweltrecht - Vorbild für Europa? Oldenburg 1990
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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012
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