Umweltlexikon-aktuell.de | Umweltrecht  | Artikel Nr.: 1286

Stichwort: "Europäisches Umweltrecht" in der Rubrik Umweltrecht



Das sog. supranationale (d.h. dem nationalen Recht vorgehende) Umweltrecht umfaßt neben den einschlägigen EG-Vertragsnormen das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht im Sinne des Art. 189 EWGV bzw. Art. 161 EAGV.

Hierunter versteht man zum einem die in allen EG-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnungen der jeweils zuständigen EG-Organe (Rat oder EG-Kommission), weitaus häufiger jedoch die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, deren Ziele nur für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und innerhalb vorgegebener, in der Staatenpraxis jedoch häufig nicht eingehaltener Fristen in nationales Recht umzusetzen sind.

Dabei ist die Art und Weise der Umsetzung (z.B. in Gestalt von Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften) den Einzelstaaten anheimgestellt.

Zahlreiche Gebiete des Umweltrechts sind europarechtlich präformiert und weitgehend durchnormiert (z.B. Wasserrecht, Luftreinhalterecht, Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz), Gentechnikrecht (Gentechnikgesetz), Recht der Industrieabfälle, Abfallrecht (Abfallgesetz) u.a.m.). Hier muß neben dem nationalen Recht das EG-Recht mit herangezogen werden.

Gegen Deutschland, das sich als Vorreiter im europäischen Umweltschutz darstellt, sind derzeit noch 24 Verfahren wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Umsetzung europäischen Rahmenrechts anhängig, in einem 25. Fall kam es bereits zur Verurteilung.

Lit.: L.Gündling,B.Weber (Hrsg.): Dicke Luft in Europa, Heidelberg 1988; B.Krems-Hemesath: Bundesdeutsches Umweltrecht - Vorbild für Europa? Oldenburg 1990

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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012

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