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Umweltrecht
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Artikel Nr.: 1673
Stichwort: "Heizungsanlagenverordnung" in der Rubrik Umweltrecht
Die H. setzt folgende Anforderungen an die energiesparende Ausrüstung und den Betrieb von Heizungsanlagen:- Verhinderung der Überdimensionierung von Wärmeerzeugern,
- Dämmung von Wärmeerzeugern und Rohrleitungen,
- außentemperaturabhängige Regelung der Heizungsvorlauftemperatur,
- Möglichkeit der Abschaltung der Im Jahr 2000 waren die privaten Haushalte mit fast 28 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch Deutschlands beteiligt; 1990 waren es erst 25 Prozent. Damit stehen die privaten Haushalte an zweiter Stelle hinter dem Verkehr (mit rund 30 Prozent), aber noch vor der Industrie (26,5 Prozent). In den privaten Haushalten liegt der Anteil der H. am Energieendverbrauch sogar bei 76 Prozent und 11 Prozent für Warmwasserbereitung.Heizung zu bestimmten Zeiten über eine Zeitschaltuhr,
- Ausrüstung der Heizkörper mit Thermostatventilen,
- Begrenzung der Verluste von Brauchwasseranlagen,
- Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage.
Bei Einhaltung der H. können erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Allerdings wird die Einhaltung der H. von keiner Behörde überprüft. Mieter von Gebäuden mit hohen Heizkosten sollen überprüfen, ob die Heizungsanlage des Gebäudes die Vorschriften der H. einhält. Bei Nichteinhaltung kann der Hausbesitzer mit einem Bußgeld belegt werden.
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Stand: 21. Februar 2012
Erstellt: 16. Mai 2001
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