Umweltlexikon-aktuell.de | Umweltrecht  | Artikel Nr.: 1673

Stichwort: "Heizungsanlagenverordnung" in der Rubrik Umweltrecht



Die H. setzt folgende Anforderungen an die energiesparende Ausrüstung und den Betrieb von Heizungsanlagen:
  • Verhinderung der Überdimensionierung von Wärmeerzeugern,
  • Dämmung von Wärmeerzeugern und Rohrleitungen,
  • außentemperaturabhängige Regelung der Heizungsvorlauftemperatur,
  • Möglichkeit der Abschaltung der Heizung zu bestimmten Zeiten über eine Zeitschaltuhr,
  • Ausrüstung der Heizkörper mit Thermostatventilen,
  • Begrenzung der Verluste von Brauchwasseranlagen,
  • Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage.
Bei Einhaltung der H. können erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Allerdings wird die Einhaltung der H. von keiner Behörde überprüft. Mieter von Gebäuden mit hohen Heizkosten sollen überprüfen, ob die Heizungsanlage des Gebäudes die Vorschriften der H. einhält. Bei Nichteinhaltung kann der Hausbesitzer mit einem Bußgeld belegt werden.

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Stand: 21. Februar 2012
Erstellt: 16. Mai 2001

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