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Umweltrecht
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Artikel Nr.: 293
Stichwort: "Umwelthaftungsrecht" in der Rubrik Umweltrecht
Das U., bislang geprägt von einzelnen spezialgesetzlichen und bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, regelt die Haftung von Inhabern von Industriebetrieben (Anlagen) für beim einzelnen an Gesundheit oder Eigentum entstandenen Schäden. Stark erweitert wird das U. durch das neue
Seit dem 1.1.1991 geltende teilweise Neuordnung und Ergänzung des bisherigen Haftungsrechts für Umweltschäden.Umwelthaftungsgesetz (UmWHG), das im Bereich der Durchsetzbarkeit der individuellen Ansprüche durch die Einführung einer Gefährdungshaftung, einer (widerlegbaren) Ursächlichkeitsvermutung zwischen dem nichtbestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage und dem entstandenen Schaden sowie durch Gewährung von Auskunfts- und Einsichtsansprüchen in Betriebsunterlagen eine erhebliche Verbesserung der Position des Bürgers bewirkt.
Die Inhaber von Anlagen mit besonders hohem Gefahrenpotential (Anlage 2 zum UmWHG) haben Deckungsvorsorge (etwa in Form einer Haftpflichtversicherung) zu treffen.
@Umweltlexikon?- Gefährdungshaftung, Die U. ist ein Instrument der Deckungsvorsorge vor der Inanspruchnahme durch via Umweltmedien Geschädigte.Umwelthaftpflichtversicherung
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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