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Umweltrecht
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Artikel Nr.: 273
Stichwort: "Umweltschutzgesetze" in der Rubrik Umweltrecht
Für Umweltschutzgesetze hat gemäß der Kompetenzverteilung der Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.Bund für den Erlaß die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.Konkurrierende, also von
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.Bund und Ländern gemeinsam wahrzunehmende Gesetzgebungsbefugnis besteht u.a. für die Bereiche:
- A. ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung. Abfallentsorgung,
- Luftreinhaltung,
- Lärmbekämpfung,
- Kernkraftwerke und Der Strahlenschutz regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (Kollektivdosis). Strahlenschutz,
- Straßen- und Unter Sch. versteht man schienengebundene Transportsysteme. Die verbreitetste Form sind hierbei Fahrzeuge, die das Rad-und-Schiene-Prinzip nutzen und einen eigenen Fahrantrieb haben oder von einer Lokomotive gezogen werden.Schienenverkehr,
- Energiewirtschaft,
- Der S. ist v.a. bedeutsam für den Gütertransport. Der Personenverkehr mit Schiffen spielt mengenmäßig kaum eine Rolle.Schiffsverkehr,
- Der Gesamtertrag der Meeres-F. lag im Jahr 2000 laut FAO bei 100.192.612 Tonnen. In Deutschland wurden im Jahr 2002 205. 689 Tonnen Seefisch angelandet.lFischerei, Land- und F. ist die planmäßige Bewirtschaftung von Wäldern zur Holzgewinnung. Forstwirtschaft,
- Tier- und Pflanzenschutz,
- Seuchenbekämpfung und Arzneimittelrecht.
Eine Rahmengesetzgebungskompetenz hat der
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte deutsche Umweltverband und Mitglied im FriendsOfTheEarth.Bund für Wasserhaushalt,
Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen und
Rechts- und Verfahrensinstrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung und der planmäßigen Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten sowie zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.Raumordnung. Die Länder regeln die übrigen Rechtsgebiete ihres Hoheitsbereiches bzw. füllen die Rahmengesetzgebung des Bundes aus.
Frühe und besonders wichtige Umweltschutzgesetze sind:
- Bundesim-missionsschutzgesetz (1974),
- Die Neufassung des Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vom 6.11.1990 trat in den alten Bundesländern am 1.1.1991 in Kraft. In den neuen Bundesländern gilt das Abwasserabgabengesetz für die nach der Anordnung vom 1.6.1987 am 30.6.1990 entgeltpflichtigen Einleiter ebenfalls ab dem 1.1.1991. Für alle übrigen Einleiter in den neuen Bundesländern tritt das Abwasserabgabengesetz am 1.1.1993 in Kraft. Abwasserabgabengesetz (1976),
- (ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Chemikaliengesetz (1980),
- Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen. Abfallgesetz (1986),
- Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.Wasserhaushaltsgesetz (1986)
- Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994). Bundesnaturschutzgesetz (1986).
Für den Vollzug der Umweltschutzgesetze sind fast ausschließlich die Länder und z.T. die Kommunen zuständig. Typische Vollzugsprobleme bzw. -Vollzugsdefizite sind: Nichtanwendung von Normen, zu großzügige Auslegung der Normen (z.B. Genehmigung einer Anlage, obwohl
Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen. Grenzwerte überschritten werden), mangelnde politische Zielvorgaben und Kontrollen (z.B. bei der Ausweisung von Schutzgebieten), unzureichende Kontrolle und Überwachung (z.B. von Sicherheitsvorschriften), mangelnde Sanktionen (z.B. Verzicht auf Anklageerhebung bei illegalen Abwassereinleitungen), Höherbewertung anderer Interessen (z.B. bei Naturschutzbelangen Siedlung).
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Stand: 15. Februar 2012
Erstellt: 15. Februar 2012
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