Umweltstandards
U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.Konkret handelt es sich um Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie private Regelungen (z.B. DIN-Vorschriften) durch die umweltbezogene, unbestimmte Rechtsbegriffe (wie schädliche Wirkung, Vorsorge, siehe Stand der Technik.Regeln der Technik) in konkrete Verbote, Gebote oder Erlaubnisse umgesetzt werden.
U. sind politisch festgelegte Werte, die in der Praxis unterschritten oder eingehalten werden müssen, um ein Umweltqualitätsziel zu erreichen. U. sind naturwissenschaftlich begründet und entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.
- Die drei Kategorien von Umweltstandards
- Gesetzlicher Umweltstandard (Grenzwert)
- Politisch-programmatischer Umweltstandardwert (z.B. Gewässergüteklasse)
- wissenschaftlich-fachlicher Umweltstandard (Diskussions- und R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte. Richtwerte)
Lit.: Streffer et.al.: Umweltstandards; Springer Verlag Heidelberg 2000
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Weiterführende Informationen:
Stand: 21. Februar 2003
Erstellt: 26. Mai 2001
Erstellt: 26. Mai 2001
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