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Stichwort: "Umweltzeichen" in der Rubrik Umweltrecht




Das deutsche Umweltzeichen (Blauer Umweltengel) ist aus einer Initiative der Umweltminister von Bund und Ländern vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel der Förderung und Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte entstanden.



Das deutsche Umweltzeichen wird seit 1979 durch die Jury-Umweltzeichen vergeben, einem vom Bundesminister des Innern und dann vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit berufenen Beschlußgremiums unabhängiger Persönlichkeiten.

Am Vergabeverfahren des "Blauen Engels" sind die folgenden Institutionen beteiligt:
  • Die Jury-Umweltzeichen (Jury UZ) ist ein unabhängiges Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern.
  • Der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. als Zeichenvergabestelle
  • Das Umweltbundesamt, mit dem Fachgebiet: Methoden der Produktbewertung, Umweltzeichen "Blauer Engel" mit der Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen und die einzelnen Fachabteilungen des Umweltbundesamtes - je nach Produktgruppe.
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist Zeicheninhaber und informiert regelmäßig über die Entscheidungen der Jury Umweltzeichen.
Das Umweltzeichen ist ein freiwilliges Instrument der Umweltpolitik, es kann nur greifen, wenn:
  • umweltfreundliche Produkte definiert und kontrolliert werden können,
  • Hersteller mit entsprechend geprüften Argumenten werben wollen und
  • Verbraucher/Nachfrager das Umweltzeichen beim Einkauf oder in der Beschaffung beachten.

    Für die Vergabe des Umweltzeichens sind nur Produkte geeignet, die im Vergleich zu echten Konkurrenzprodukten über besondere Umweltvorteile verfügen. Dies ist der Fall, wenn sie z.B. weniger Emissionen verursachen (Luftverschmutzung, Lärm, Abwasser, Gewässerbelastung), keine oder kaum Gefahrstoffe enthalten, wiederverwertbar (Recycling) bzw. aus Recyclingprodukten hergestellt und somit ressourcenschonend sind.

    Die Kriterien des Umweltzeichens werden jedoch nicht kontrolliert, grundsätzlich reichen Herstellererklärungen aus. Im Jahr 2005 waren etwa 3.600 Produkte und Dienstleistungen von ca. 580 Zeichennehmern des In- und Auslandes ausgezeichnet. Hiermit hat sich in den letzten Jahren ein leichter Rückgang bei Anmeldern und Produkten ergeben, was u.a. auf die Labelflut im Verbraucherbereich zurück geführt wird.

    Die Vergabegrundlagen des Umweltzeichens haben eine begrenzte Laufzeit von meist drei Jahren. Schwerpunkte sind Heimwerkerprodukte (z.B. schadstoffarme Lacke), Kfz und -Zubehör (wie etwa umweltschonende Pkw mit Drei-Wege-Katalysator, asbestfreie Bremsbeläge (Asbest), abwasserentlastende Kaltreiniger), Hausgeräte (z.B. emissionsarme Ölbrenner, wassersparende Spülkästen (Trinkwasserverbrauch) und Recyclingprodukte (beispielsweise Umweltschutzpapier und Produkte aus gemischten Kunststoffabfällen).

    Die Produktpalette bewerteter und miteinander im Vergleich stehender Produkte wird aus Gründen leichter zu verifizierender Kriterien eng begrenzt. Ein Auto mit Katalysator kann ein Umweltzeichen beantragen, ein wesentlich umweltverträglicheres Fahrrad jedoch nicht, obwohl beide der Fortbewegung dienen. Um dieses Mißverhältnis zu klären, ist die begleitende Information für den Verbraucher zu intensivieren.

    Kritisch zu sehen ist die zunehmende Vergabe für Recyclingprodukte z.B. aus gemischten Kunststoffabfällen (Kunststoffrecycling, Plastifizierung), was die spezifischen Produktions- und Entsorgungsprobleme nicht löst bzw. nur zeitlich verschiebt (Recycling).

    Bei aller Kritik am System des Umweltzeichens ist unbestritten, dass die Umweltzeichenvergabe umweltorientierte Innovationen fördert. Daher versuchen immer mehr europäische Länder, das ökonomisch wie ökologisch erfolgreiche Konzept des deutschen Umweltzeichens zu kopieren.

    Die Europäische Union hat Anfang der neunziger Jahre ein EU-Umweltzeichen (mit der einer Sonnenblume als Symbol) eingeführt. Hierbei soll der gesamte Lebenszyklus (Ökobilanz) von Produkten berücksichtigt werden. Insgesamt bleibt das EU-Zeichen jedoch von seinen Umweltansprüchen an Produkten und Dienstleistungen in der Regel hinter den deutschen Umweltzeichen zurück. Amgesichts des großen europäischen Marktes hat sich das europäische Umweltzeichen auch noch nicht durchsetzen können.
  • 15690 Aufrufe seit August 2009
    Stand: 1. Juni 2006
    Erstellt: 5. Mai 2001

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