Umweltlexikon-aktuell.de | Weiteres, Sonstiges  | Artikel Nr.: 1711

Stichwort: "BTO" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges



Bundestarifordnung Elektrizität und Gas.

Die seit 1.1.1990 geltende neue BTO Elektrizität soll zugleich das Stromsparen unterstützen und die Kosten der Stromerzeugung durch Leistungsmessung bei Vielverbrauchern berücksichtigen. Wirkliche Vorteile haben insb. die Bewohner großer Wohnungen durch den Fortfall des Grundpreises nach Räumen. Zukunftsweisende lineare Stromtarife haben vor allem die Stadtwerke zu entwickeln. Näheres hierzu: Stromtarife.

Die BTO Gas von 1959 hat keine Bedeutung, da die Gasversorger die Heizgaskunden mit Sonderverträgen beliefern. Die Sondervertragspreise hemmen wegen hoher Grundgebühren das Energiesparen; die Gaspreise differieren regional so stark, daß auch deshalb eine Novellierung der BTO Gas und eine staatliche Preisaufsicht wie beim Strom gefordert wird.




2818 Aufrufe
Stand: 13. Februar 2012
Erstellt: 13. Februar 2012

Weitere Meldungen zum Thema "BTO":

Social Bookmarks