Beleuchtung

B. von Objekten und Gebäuden mit natürlichem und künstlichem Licht gehört zur elektromagnetischen Strahlung, es umfasst den für Menschen sichtbaren Spektralbereich zwischen UV-Strahlung und Infrarotstrahlung.Licht.
Die B.-Anforderungen und R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte. Richtwerte für Arbeitsplätze in Innenräumen sind in Abkürzung für Deutsches Institut für Normung e.V. und Deutsche Industrie NormDIN 5035 festgelegt.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 7. Maerz 2004
Erstellt: 6. Mai 2001
Erstellt: 6. Mai 2001
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