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Weiteres, Sonstiges
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Artikel Nr.: 1155
Stichwort: "EG-Verordnung" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges
Die E. ist ein Rechtsakt der EG. Sie ist ein unmittelbar wirksamer Beschluß des Ministerrats der EG oder der Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.EG-Kommission (jedoch nur in wenigen Kompetenzbereichen wie Agrar und Wettbewerb, nicht im Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz). Auf der Ebene der Mitgliedstaaten hat eine E. sofort Gesetzeskraft. Die V. stellt anders als die
Richtlinie der EG den stärksten Eingriff in nationales Recht dar: Sie gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten und bedarf keiner weiteren Rechtsangleichung. Die EG-
Festgeschriebenes Ziel der Agrarpolitik in Deutschland und der EG ist es, die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe zu sichern. Agrarpolitik wird beispielsweise mit Hilfe von Verordnungen direkt von der
Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.EG-Kommission verwaltet.
Die E. fand im Umweltbereich selten Anwendung, v.a. bei der Übernahme von internationalen Konventionen z.B. im Bereich des
Artenschutzes.
Beispiel:
Nachdem es in Deutschland schon seit 1978 für sog. umweltfreundliche Produkte eine besondere Kennzeichnung (Blauer Engel, Umweltzeichen) gibt, begann die EG-Kommission in Brüssel 1989 mit den Arbeiten an einer Verordnung zur Vergabe eines Umweltzeichens. Eco-label
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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012
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