Umweltlexikon-aktuell.de | Weiteres, Sonstiges  | Artikel Nr.: 1155

Stichwort: "EG-Verordnung" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges



Die E. ist ein Rechtsakt der EG. Sie ist ein unmittelbar wirksamer Beschluß des Ministerrats der EG oder der EG-Kommission (jedoch nur in wenigen Kompetenzbereichen wie Agrar und Wettbewerb, nicht im Umweltschutz).
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten hat eine E. sofort Gesetzeskraft. Die V. stellt anders als die Richtlinie der EG den stärksten Eingriff in nationales Recht dar: Sie gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten und bedarf keiner weiteren Rechtsangleichung. Die EG-Agrarpolitik wird beispielsweise mit Hilfe von Verordnungen direkt von der EG-Kommission verwaltet.
Die E. fand im Umweltbereich selten Anwendung, v.a. bei der Übernahme von internationalen Konventionen z.B. im Bereich des Artenschutzes.
Beispiel: Eco-label


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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012

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