Umweltlexikon-aktuell.de | Weiteres, Sonstiges  | Artikel Nr.: 1140

Stichwort: "Eco-label" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges



Nachdem es in Deutschland schon seit 1978 für sog. umweltfreundliche Produkte eine besondere Kennzeichnung (Blauer Engel, Umweltzeichen) gibt, begann die EG-Kommission in Brüssel 1989 mit den Arbeiten an einer Verordnung zur Vergabe eines Umweltzeichens.
Ziel der Verordnung soll es erstens sein, die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb und die Verwendung von Erzeugnissen zu fördern, die geringere Umweltauswirkungen haben als andere Produkte, und zweitens die Verbraucher besser über die Umweltbelastung durch die Erzeugnisse zu unterrichten.
Bei der Vergabe des E. ist der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zu berücksichtigen. D.h. ein Produkt ist nach folgenden Umweltauswirkungen zu beurteilen: Abfallaufkommen, Bodenverschmutzung und -schädigung, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, Lärm, Energieverbrauch, Verbrauch von natürlichen Ressourcen und Auswirkungen auf Ökosysteme. Dabei sind folgende Lebenszyklen des Produktes zu berücksichtigen: Produktionsvorstufe, Produktion, Vertrieb einschl. Verpackung, Verwendung, Entsorgung.
Das E. soll nur an bestimmte Produktgruppen vergeben werden, die in der Verordnung noch nicht festgelegt sind.
Die Verordnung wurde vom EG-Ministerrat im Dezember 1991 verabschiedet.
Durch die Festschreibung der Produktlinienanalyse und der Vergabe des E. nur an festgelegte Produktgruppen wurde eine Verbesserung gegenüber dem "Blauen Engel" erreicht. Die Vertreter von Umwelt- und Verbraucherverbänden sind an der Vergabe des E., im Gegensatz zum deutschen Umweltzeichen, nur am Rande beteiligt.
Die Umsetzung der Verordnung in die Praxis wird jedoch zeigen, ob die Ziele eines verbesserten Umweltschutzes erreicht werden können.

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Stand: 14. Februar 2012
Erstellt: 14. Februar 2012

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