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Weiteres, Sonstiges
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Artikel Nr.: 1638
Stichwort: "Harmonisierung" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges
Der Begriff H. bezieht sich v.a. auf die Angleichung von Systemunterschieden, die aufgrund von Geschichte, Politik und Rechtsentwicklungen zwischen Regionen und Staaten in Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa bestehen. Im Zusammenhang mit dem Bemühen um die H. der Rechtssysteme und Standards zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreiben die
E. sind EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie die Europäische Investitionsbank. EG-Organe gemäß Artikel 130 r-t und 100 a-b des EWG-Vertrags die H. des Umweltrechtes, da "bei Maßnahmen zur Reinhaltung der
Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen. Luft, des Wassers und des Bodens ein kohärentes Vorgehen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinschaft notwendig ist, da Einzelmaßnahmen nicht nur unwirksam, sondern sogar schädlich sind" (Erklärung des Europäischen Rates von 1985).
Umweltschutzverbände befürchten im Zusammenhang mit der H. von Normen und Rechtsvorschriften im Umwelt- und Verbraucherschutz eine Nivellierung von
U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.Umweltstandards in den "fortgeschrittenen" EG-Mitgliedstaaten, insb. im Zusammenhang mit der
Gen- und
B. ist die technische Nutzung lebender Organismen und ihrer Stoffwechselprodukte zur Produktion und Umwandlung von Substanzen. Biotechnologie (
Umweltnormen).
Wenn allerdings Produktvorschriften nicht harmonisiert werden, können Produkte auch durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung EG-weit in Verkehr gebracht werden. Bestehende nationale Zuslassungsbeschränkungen etwa für Umweltgifte könnten hierdurch ausgehöhlt werden.
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Stand: 21. Februar 2012
Erstellt: 16. Mai 2001
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