Jahrhundertvertrag
Abkommen zwischen Bergwerken und Stromerzeugern Deutschlands, mit dem die Verwendung von heimischer S. (Kohle) ist ein fossiler Brennstoff. Wegen ihres höheren Alters liegt sie meist tiefer als Braunkohle und muß unter Tage abgebaut werden (Fördertiefen heute bis zu 1.200 m).Steinkohle zur Stromerzeugung (Kraftwerke sind Anlagen, die aus verschiedenen Energieträgern Strom gewinnen. Kraftwerk) gefördert werden soll.Ziel des J. ist v.a. die Vermeidung von Arbeitslosigkeit unter den 130.000 Arbeitnehmern im Steinkohlebergbau. Die Steinkohlemenge, die die Stromversorger 1991 bis 1995 jährlich abnehmen sollen, wurde Ende 1989 auf 40,9 Mio t festgelegt (Ausgleichsabgabe für die Stromerzeugung aus heimischer Steinkohle, die seit 1974 jeder Stromverbraucher in den alten Bundesländern in Form eines prozentualen Aufschlags auf die Stromrechnung zu entrichten hat.Kohlepfennig).
Die Die E. ist ein Organ der Europäischen Gemeinschaften und erfüllt in der EG-Politik gemäß Artikel 155-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.EG-Kommission drängt die Bundesregierung weiter auf Verringerung der Kohlesubventionen und droht mit der Nichtzustimmung zum J., wenn dieser nicht in der Menge weiter reduziert wird.
Die ökologischen Auswirkungen des J. sind umstritten. Zum einen ist die Verstromung der Steinkohle mit vielfältigen Umweltproblemen behaftet (S. (Kohle) ist ein fossiler Brennstoff. Wegen ihres höheren Alters liegt sie meist tiefer als Braunkohle und muß unter Tage abgebaut werden (Fördertiefen heute bis zu 1.200 m).Steinkohle, Kraftwerke sind Anlagen, die aus verschiedenen Energieträgern Strom gewinnen. Kraftwerk), auf der anderen Seite beschränkt der J. den Import von minderwertiger Steinkohle aus Billiglohnländern, deren Gewinnung und Verstromung höhere Emissionen als heimische Steinkohle verursacht.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 9. Juni 2001
Erstellt: 17. Mai 2001
Erstellt: 17. Mai 2001
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