Umweltlexikon-aktuell.de | Weiteres, Sonstiges  | Artikel Nr.: 1947

Stichwort: "Kinderspielzeug" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges



Die Herstellung von K. ist gesetzlich geregelt durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), die Empfehlungen der Kunststoffkommission des Bundesgesundheitsamtes und die europäische Norm zur Sicherheit von Spielzeug (EN 71, Migrationsgrenzwerte siehe dort).

Von K. sollten keine Gefahren für die Gesundheit des Kindes ausgehen. Grundsätzlich, sollte jedes Spielzeug, auch das der großen Geschwister beim Verschlucken keine gesundheitsschädlichen Substanzen abgeben. Besonders Klein.-K wird häufig in den Mund genommen. Nach dem LMBG darf die Farbe am Spielzeug nicht abgehen, d.h. sie muß speichel- und schweißecht sein, außerdem dürfen keine Farbmittel, die zu "gesundheitlichen Bedenken" Anlaß geben, verwendet werden (wobei es allerdings keine absolut unbedenklichen Farben gibt); z.T. werden noch Blei- oder Cadmium-haltige Farben verwendet (Bleivergiftung). Der Farbanstrich auf Holzspielzeug blättert bei häufigem Lutschen ab und Farbsplitter werden verschluckt. Bei K. aus Weich-PVC können bereits beim Belutschen gesundheitsschädliche Substanzen gelöst werden, beim Verschlucken wird durch den Magensaft der Weichmacher herausgelöst, der ebenso wie PVC selbst krebsverdächtig ist. PVC wird im Magen hart und kann zu inneren Verletzungen führen. Wabbeltiere und Lebensmittelimitationen sind aus PVC mit einem Weichmacheranteil von bis zu 80%. Naturbelassenes Holzspielzeug ist für Kleinkinder auch nicht geeignet, da es bei häufigem Belutschen ein idealer Nährboden für Pilze und Bakterien ist.
Luftballons und Latex-Spieltiere enthalten Nitrosamine. Nach dem LMBG dürfen 100 mycrog/kg Nitrosamine bzw. 200 mycrog/kg nitrosierbare Stoffe vorhanden sein. Ausgenommen sind Spielwaren, die "weder bestimmungsgemäß noch vorhersehbar in den Mund genommen werden"! Spieltiere aus Latex (Kautschuk) zeigen eine geringe Belastung, aber bei Luftballons, besonders aus asiatischen Ländern wurden Abweichungen von den Empfehlungen der Kunststoffkommission gefunden. Seifenblasen sind i.a. wenig giftig, doch können die Kinder an dem Schaum ersticken.
Eine Liste der Spielzeughersteller, die Cadmium-frei arbeiten, gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Filzstifte

Lit.: Deutsche Lebensmittelrundschau, Juni 1991; H.Friege, F.Claus, M.D'Haese: Chemie im Kinderzimmer, Hamburg 1986
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Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 18. Mai 2001

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