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Weiteres, Sonstiges
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Artikel Nr.: 971
Stichwort: "Restrisiko" in der Rubrik Weiteres / Sonstiges

Ursprünglich aus der Risikodiskussion bzgl. siehe Kernspaltung, Kernfusion, KernkraftwerkKernenergie (Kernkraftwerke gewinnen die zur Stromerzeugung notwendige Prozesswärme nicht durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe oder durch Sonnenenergie, sondern durch Kernspaltung. Kernkraftwerk, Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.GAU) stammender, mittlerweile im Umweltpolitik wird zuviel mit allgemeinen Absichtserklärungen und generellen Zielvorstellungen betrieben, um auf diesem Sektor, bei dem die Interessenkonflikte besonders hart aufeinanderprallen, der Auseinandersetzung zu entgehen.Umweltrecht weitverbreiteter Begriff, der eine mögliche künftige Grundrechtsgefährdung bezeichnet, die von einer Anlage ausgehen könnte, die jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts derart klein und unwahrscheinlich sein muß, daß sie nach dem Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" ist.Ungewißheiten "jenseits der Schwelle praktischer Vernunft" (Akzeptabilitätsmaßstab) haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Sie sind unentrinnbar und insofern als "sozialadäquate" Lasten von allen Bürgern zu tragen (BVerfGE 49, 89/143). Nach dieser Lehre ist Risikovorsorge im Restrisiko-Bereich keine tatbestandliche Schadensvorsorge i.S. des 7 II Nr.3 AtG, sondern Restrisiko-Minimierung nach Ermessen. Hinter alledem steht nicht nur die Frage: "Wie sicher ist sicher genug?", sondern auch, welche Institutionen eigentlich berechnet haben, daß das Risiko einer Gefährdung jenseits der Schwelle praktischer Vernunft liege und damit ein Restrisikos sei. Oftmals berechnen Kritiker ein erheblich höheres Risiko, das dann kaum noch als Restrisiko zu bezeichnen ist (
Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.GAU).
Ist der Begriff Restrisiko schon im Atomrecht fragwürdig, so mutet die durchaus übliche Heranziehung des Restrisiko-Begriffs im Immissionsschutzrecht zur Bezeichnung der von allen Bürgern zu tragenden Waldschäden (
Nachdem im Jahre 1983 die Waldschadensfläche auf Basis der 1982 erstmals durchgeführten W. sprunghaft zunahm und das "neuartige" weil erstmals großflächige Waldsterben im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand, wurden seit 1984 jährlich bundeseinheitliche W. durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchführt und veröffentlicht. Waldschadenserhebung) abenteuerlich an und dient der Verwirrung der Rechts- sowie der Verschleierung der politischen Diskussion.
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Stand: 24. Februar 2012
Erstellt: 8. Mai 2001
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