Verpackungsverordnung
Die siehe Rechtsverordnung.Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:- Vermeidung (volumen- und gewichtsmäßigen Beschränkung von Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).Verpackungen auf das unmittelbar notwendige Maß),
- kostenlosen Rücknahme und Wiederverwendung (Wiederbefüllung bzw. erneute Verwendung) der unterschiedlichen Verpackungstypen und, sofern diese nicht realisierbar, d.h. technisch nicht möglich oder nicht zumutbar sind, zur
- kostenlosen Rücknahme und stofflichen Verwertung der Verpackungstypen außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung. Die Rücknahme muß vom Vertreiber durch das Aufstellen geeigneter Sammelbehälter organisiert werden, wobei das Getrennthalten der einzelnen Wertstoffgruppen sicherzustellen ist.
Vertreiber von Flüssigprodukten in Verpackungen, die nach Gebrauch/Verbrauch des Inhalts weggeworfen werden. Einwegverpackungen werden zur Erhebung eines Pfandes zwischen 0,50 und 2 DM verpflichtet. Der Anteil von Verpackungen für mehrfachen Gebrauch (z.B. Milchpfandflasche). Mehrwegverpackungen muß zudem zumindest konstant bleiben.
Mit den Maßnahmen der V, soll bis zum 1.1.1993 eine Erfassungsquote von 60 Gew.-% für Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas, 40 Gew.-% für Weißblech, 30 Gew.-% für Aluminium ist das dritthäufigste Element (8,13 Prozent) und häufigste Metall der Erdkruste. Es liegt in der Natur hauptsächlich in Form schwerlöslicher Oxide und Silikate in Form von Tonmineralien vor und kommt deswegen nur in Spuren in biologischen Systemen vor. Aluminium, Pappe, K. reicht, betrachtet man das Flächengewicht (150-600 g/m2), sowohl in den Bereich der Papiere als auch der Pappen hinein. Karton, P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier und Kunststoff oder von im Schnitt 50 Gew.-% erreicht werden. Bis zum 1.7.1995 sollen die Erfassungsquoten für die einzelnen Verpackungsmaterialien (Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas, Weißblech, Aluminium ist das dritthäufigste Element (8,13 Prozent) und häufigste Metall der Erdkruste. Es liegt in der Natur hauptsächlich in Form schwerlöslicher Oxide und Silikate in Form von Tonmineralien vor und kommt deswegen nur in Spuren in biologischen Systemen vor. Aluminium, Pappe, K. reicht, betrachtet man das Flächengewicht (150-600 g/m2), sowohl in den Bereich der Papiere als auch der Pappen hinein. Karton, P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier, Kunststoff, Verbunde) auf 80 Gew.-% gesteigert werden.
Von den erfaßten Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).Verpackungen müssen bis 1/93 Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas zu 70 Gew.-%, Weißblech zu 65 Gew.-%, Aluminium ist das dritthäufigste Element (8,13 Prozent) und häufigste Metall der Erdkruste. Es liegt in der Natur hauptsächlich in Form schwerlöslicher Oxide und Silikate in Form von Tonmineralien vor und kommt deswegen nur in Spuren in biologischen Systemen vor. Aluminium, Pappe, K. reicht, betrachtet man das Flächengewicht (150-600 g/m2), sowohl in den Bereich der Papiere als auch der Pappen hinein. Karton, P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier zu 60 Gew.-% sowie In Europa werden K. mehrheitlich auf Erdölbasis (Naphtha, Erdöl) hergestellt, während in den USA hauptsächlich Erdgas als Rohstoff eingesetzt wird. Kunststoffe und Verbunde zu 30 Gew.-% aussortiert und verwertet werden. Bis 7/95 müssen die Sortierquoten für Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt. Glas, Weißblech und Aluminium ist das dritthäufigste Element (8,13 Prozent) und häufigste Metall der Erdkruste. Es liegt in der Natur hauptsächlich in Form schwerlöslicher Oxide und Silikate in Form von Tonmineralien vor und kommt deswegen nur in Spuren in biologischen Systemen vor. Aluminium auf 90 Gew.-% und für P. kann aus Zellstoff, Holzstoff, Alt-P. und Lumpen (Anteil ca. 70 Prozent) bestehen. Füllstoffe sind z.B. Kreide, Bariumsulfat, Titandioxid und Kaolin. Papier, Pappe und Verbunde auf 80 Gew.-% gesteigert werden.
Ausgenommen von der Rücknahmeverpflichtung sind Vertreiber und Hersteller von Verkaufspackungen, die sich an einem System beteiligen, das eine regelmäßige Abholung von Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet (Die Duale System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoff, Bonn (DSD) wurde von Unternehmen des Handels, Verpackungsherstellern und deren Materiallieferanten gegründet.Duales System). Die Hausmüllentsorgung wird damit in 2 Bereiche unterteilt: Die private Wirtschaft übernimmt die siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung von Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).Verpackungen und verwertbaren Konsumgütern, die Kommunen bleiben zur Verwertung des Restmülls verpflichtet. Prinzipiell können Hersteller auch von der Pfanderhebungspflicht befreit werden, wenn ein Beim H. werden dem Bürger zusätzlich zur üblichen grauen Mülltonne weitere Wertstoffbehälter (grüne Tonne, Biotonne oder Wertstoffsäcke) zur Verfügung gestellt. Holsystem eingerichtet ist, solange der Anteil an Verpackungen für mehrfachen Gebrauch (z.B. Milchpfandflasche). Mehrwegverpackungen nicht unter 72% sinkt.
Forderungen:
- Der Anspruch der Verwendung umweltverträglicherer Verpackungsmaterialien erfordert das Verbot bestimmter Ausgangsstoffe (z.B. P. (Polyvinylchlorid)ist ein Kunststoff mit einem breiten Einsatzspektrum und wird v.a. für die Herstellung von Verpackungen und Spielwaren und im Baubereich verwendet.PVC) und die Beschränkung auf einige Kunststoffarten, deren Kennzeichnung zudem verbindlich gemacht werden muß (Eine Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher das Erkennen bestimmter Materialien und kann so den Kauf umweltfreundlicherer Produkte fördern. Kennzeichnungspflicht).
- Wenn die Verpflichtung zur Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig die Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich darum, eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden. Abfallvermeidung ernst gemeint ist, sollte die Mehrfachverwendbarkeit von Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).Verpackungen und die Eignung des Verpackungsmaterials für ein stoffliches Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.Recycling festgeschrieben werden. Es müßte jedoch zumindest festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein Verpackungshersteller von dem Anspruch der Wiederverwendbarkeit abweichen darf (Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.Recycling).
- Es muß festgelegt werden, was unter stofflicher Verwertung zu verstehen ist, um auszuschließen, daß der aufwendig erfaßte Verpackungsmüll klammheimlich der "thermischen Verwertung" zugeführt wird (Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.Recycling).
- Die Als Verbrennung bezeichnet man umgangssprachlich eine chemische Reaktion, bei der sich ein chemisches Element schnell und unter Wärmeabgabe mit Sauerstoff verbindet. Verbrennung von Verpackungsabfällen muß explizit auf Sonderfälle begrenzt werden und die angesichts des drohenden Entsorgungsnotstandes 1991 erfolgte Änderung von Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1). Bundesimmissionsschutzgesetz und Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen. Abfallgesetz hinsichtlich der Müllverbrennung in industriellen Feuerungsanlagen (Verwertung und Behandlung von Abfällen in Anlagen, die überwiegend einem anderen Zweck als der A. ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung. Abfallentsorgung dienen) rückgängig gemacht werden.
- Eine sinnvollere und kurzfristiger greifende Maßnahme als die in der V. formulierte Quotenfestlegung wäre die Erhebung von Abgaben auf Packstoffe. Wenn jedoch auf die Differenzierung in zwei Entsorgungssektoren gesetzt wird, muß verhindert werden, daß die privatwirtschaftliche A. ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung. Abfallentsorgung sich dem für die öffentliche A. ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung. Abfallentsorgung vorgesehen Kontrollrahmen entziehen kann, denn es kann nicht wie möglicherweise bei den Kommunen davon ausgegangen werden, daß ein Interesse an einer möglichst umweltgerechten siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung
Entsorgung und Müllvermeidung besteht.
- Die Schaffung von Recyclingkapazitäten darf nicht dem Markt bzw. dem Zufall überlassen werden, sondern muß Ziel umweltpolitischer Planung werden. Ansonsten bleibt bei 760.000 t Kunststoffabfällen und Recyclingkapazitäten von schätzungsweise 20.000 t (1990), wirklich nur die Als Verbrennung bezeichnet man umgangssprachlich eine chemische Reaktion, bei der sich ein chemisches Element schnell und unter Wärmeabgabe mit Sauerstoff verbindet. Verbrennung, wenn der knappe Deponieraum geschont werden soll.
Derzeit ist eine EG-weite V. geplant, die die ohnehin stark kritisierte deutsche V. in fast allen Belangen unterbietet. U.a. sollen durch diese siehe VerpackungsverordnungEG-Verpackungsrichtlinie A. umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten (Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung). Abfallverwertung und Müllverbrennung, nicht aber Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig die Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich darum, eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden. Abfallvermeidung festgeschrieben werden. Da bald EG-Recht über Bundesrecht steht, würde die Verabschiedung dieser Richtlinie die deutsche V. außer Kraft setzen.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Stand: 24. Oktober 2002
Erstellt: 5. Mai 2001
Erstellt: 5. Mai 2001
Druckansicht