Bundesumweltministerium
Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Am 26.4.1986 ereignete sich in einem der vier russischen Druckröhrenreaktoren (Kernkraftwerk) in T. der bislang größte Unfall in einem Kernkraftwerk. Tschernobyl in Bonn gegründet.Seine Zuständigkeit umfasst den Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschens. Umwelt ist danach definiert, als dem Menschen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen.Umwelt- und Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz sowie die Reaktorsicherheit, nicht jedoch die Umweltprobleme verursachenden Politikbereiche wie Verkehrspolitik, Wirtschaftpolitik oder Baupolitik.
Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Am 6. Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Es ist seitdem innerhalb der Bundesregierung federführend verantwortlich für die U. als eigenständigen Politikbereich gibt es in der BRD seit Beginn der 70er Jahre. Umweltpolitik des Bundes.
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das 1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört. Umweltbundesamt, das Bundesamt für Unter Naturschutz versteht man alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung von wildlebenden Arten (Pflanzen und Tiere), ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie zur Sicherung von Landschaften unter natürlichen Bedingungen.Naturschutz sowie das Bundesamt für Der S. regelt den Umgang und die Lagerung radioaktiver Stoffe und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zum Schutz von Einzelpersonen (somatische Strahlenschäden), deren Nachkommen (genetische Strahlenschäden) und der Bevölkerung insgesamt (Kollektivdosis). Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Autor:
KATALYSE-Institut, Köln
Weiterführende Informationen:
Stand: 18. Dezember 2001
Erstellt: 16. Mai 2001
Erstellt: 16. Mai 2001
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