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Substanzen und Werkstoffe
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Artikel Nr.: 589
Abk. APEO. Ehemals bedeutende Gruppe nichtionischer Tenside mit sehr gutem Leistungsprofil, aber ungenügender Umweltverträglichkeit.A. entsprechen zwar den Anforderungen der
Zur Konkretisierung des Waschmittelgesetzes von 1975 trat am 1.10.77 die "Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln" in Kraft.Tensidverordnung, die Mineralisation (
Photochemischer Abbau, Chemischer Abbau, Physiologischer Abbau.Abbau) ist jedoch unzureichend: Es werden stabile Metabolite mit erheblicher aquatischer
Toxizität gebildet. Infolgedessen haben die im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) und anderen Verbänden organisierten Hersteller sich 1986 zu einem stufenweisen Verzicht auf A. in ihren Produkten bereit erklärt.
Während diese Substitution in Haushaltsprodukten seit 1988 abgeschlossen sein dürfte, soll dies bei den zahlreichen industriellen Anwendungen erst Ende 1991 in großem Umfang realisiert worden sein. In der Schweiz hingegen gilt seit dem 31.8.1987 ein gesetzliches Verbot für A. in Wasch- und Waschhilfsmitteln.
Stichwortstand: 1993
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Stand: 10. Februar 2012
Erstellt: 10. Februar 2012
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