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Substanzen und Werkstoffe
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Artikel Nr.: 405
Da in T. sind flüssige bis halbfeste Erzeugnisse, die durch Schwelen, Verkoken und Vergasen von Steinkohle, Braunkohle, Torf u.a. fossilen Rohstoffen, aber auch aus Holz entstehen können.Teerölen eine große Zahl von krebserzeugenden Verbindungen enthalten ist, wurde die Anwendung als Imprägniermittel (Aus Steinkohlenteer gewonnene braunrote, wasserunlösliche, teerartig riechende Flüssigkeit. Karbolineum) verboten.Auch in den Regelungen der Teerölverbots-Verordnung vom 27.5.1991 ist der Einsatz von
Teerölen, aber auch fertig damit imprägnierten Produkten, untersagt. Damit ist die Verwendung von
T. sind flüssige bis halbfeste Erzeugnisse, die durch Schwelen, Verkoken und Vergasen von Steinkohle, Braunkohle, Torf u.a. fossilen Rohstoffen, aber auch aus Holz entstehen können.Teerölprodukten zur Imprägnierung von
Holz ist das Zellgewebe von Bäumen. Es besteht zum größten Teil aus Zellulose und zelluloseähnlichen Stoffen.
Holz untersagt (z.B. auch von Bahnschwellen).
Teerölreste müssen in den Sondermüll (Sonderabfälle) gebracht werden, verbaute Bahnschwellen im Außenbereich können, wenn sie nicht mit Kindern in Kontakt kommen, am Ort verbleiben. Es darf aber nicht mehr mit Bahnschwellen gehandelt werden, die mit
Teerölen imprägniert wurden.
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Stand: 22. Februar 2012
Erstellt: 6. Mai 2001
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